Luzern: 27 Monate Haft für Drogenhandel

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LuzernMDMA, LSD, Gras, Heroin, Ecstasy: Drogendealer verurteilt

Ein 48-jähriger Luzerner wurde vom Luzerner Kriminalgericht wegen Verstoss des Betäubungsmittel- und Waffengesetzes verurteilt.

Luzern: Ein Mann (48) wurde wegen Drogen- und Waffenverstössen zu 27 Monaten Haft verurteilt.
Er handelte mit verschiedenen Drogen, darunter Kokain und Marihuana.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei zahlreiche Drogen.
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Luzern: Ein Mann (48) wurde wegen Drogen- und Waffenverstössen zu 27 Monaten Haft verurteilt.

Daniel Karmann/dpa

Darum gehts

  • Ein 48-jähriger Schweizer musste sich vor Gericht verantworten.

  • Der Angeklagte besass und verkaufte Kokain, Marihuana, Amphetamin, MDMA, Ecstasy, Haschisch, Heroin und LSD.

  • Er wurde zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein 48-jähriger Schweizer musste sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er wurde betreffend Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Waffengesetz angeklagt.

Der in Luzern wohnhafte Mann machte sich schuldig und erhielt eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten, also zwei Jahre und drei Monate, wie aus dem Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hervorgeht.

Kokain und Marihuana

Die Liste der bei einer Hausdurchsuchung durch die Luzerner Polizei gefundenen Drogen in seiner Wohnung ist lang. Die Betäubungsmittel hat er zum Eigengebrauch und zum Verkauf besessen und aufbewahrt.

Während zwei Jahren hat der Beschuldigte mehrere Käufe von mindestens 260 Gramm Kokaingemisch für insgesamt 23'400 Franken erworben, um diese weiterzuverkaufen. Im selben Zeitraum erwarb er ebenfalls drei Kilogramm Marihuana zu einem Preis von 21'000 Franken, also sieben Franken pro Gramm, und verkaufte dieses an ca. 20 Abnehmer.

Amphetamin, MDMA, Ecstasy, Haschisch, Heroin und LSD

Dabei blieb es jedoch nicht: Er erwarb mehrmals Amphetamin oder Amphetamin-Gemisch. Einmal waren es 50 Gramm für fünf Franken pro Gramm, dann drei Gramm, für zehn Franken pro Gramm. Bei der Hausdurchsuchung wurden 24,4 Gramm Amphetamin-Gemisch festgestellt. Einen Teil des Amphetamins konsumierte er selber, einen Teil verkaufte er.

Der Beschuldigte kaufte ausserdem mindestens 55 Gramm MDMA zu einem Preis von tausend Franken. Unter anderem weitere hundert Ecstasy-Tabletten für 350 Franken. Haschisch erwarb er insgesamt hundert Gramm für total 500 Franken. Weiter war der Beschuldigte auch im Besitz von Heroin. Die 0,58 Gramm hatte er als Geschenk erhalten. So auch vier LSD-Blotters, die er für den Eigengebrauch erhalten hatte.

Widerhandlungen gegen das Waffengesetz

Der Beschuldigte machte sich neben dem mehrfachen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz auch aufgrund von Widerhandlungen gegen das Waffengesetz straffällig.

1996 erbte er von seinen Grosseltern eine verbotene Seriesteuerwaffe Sten MKII. Er besass dafür nicht die notwendige Ausnahmebewilligung. Im Januar 2009 ist die Revision des Waffengesetzes in Kraft getreten, wobei der Verurteilte bis spätestens 30. Juni 2009 ein Gesuch einreichen hätte müssen. Der unrechtmässige Erwerb und der unrechtmässige Besitz der Waffe sind jedoch bereits verjährt.

Weiters hat der Beschuldigte eine verbotene Elektroschockwaffe und ein einhändig bedienbares Springmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern als Geschenk erhalten.

Urteil von 27 Monaten

Der 48-Jährige wurde vom Gericht zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Von dieser Freiheitsstrafe sind zwölf Monate unbedingt zu vollziehen. Die restlichen 15 Monate sind bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen worden.

Ausserdem hat der Verurteilte insgesamt 9610 Franken Verfahrenskosten zu bezahlen.

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