Kranfahrer wollte Kollegen nach Streit überfahren

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Lyss BEKranfahrer wollte Kollegen nach Streit überfahren

2020 eskalierte ein Streit in Lyss. Ein Mann wollte seinen Arbeitskollegen aus Wut überfahren. Nun wurde er verurteilt.

Im Sommer 2020 eskalierte ein Streit auf einer Baustelle in Lyss.
Ein Kranführer wartete vergebens auf Anweisungen von seinem Kollegen. 
Aus Wut verfolgte er seinen Kollegen und wollte ihn mit dem Auto überfahren. Sein Kollege konnte sich aber vor einem Zusammenstoss retten.
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Im Sommer 2020 eskalierte ein Streit auf einer Baustelle in Lyss.

IMAGO/Rüdiger Wölk

Darum gehts

  • Im Sommer 2020 eskalierte ein Streit von zwei Arbeitern auf einer Baustelle.

  • Aus Wut wollte der eine Mann seinen Kollegen mit dem Auto überfahren.

  • Obwohl niemand verletzt wurde, wurde der Mann nun zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein 53-jähriger Kranführer aus Lyss wartete im Sommer 2020 vergebens auf Anweisungen von seinem Kollegen auf dem Boden. Der Konflikt eskalierte nach Feierabend, als der 53-Jährige seinen Arbeitskollegen mit dem Auto verfolgte. Der 43-Jährige rettete sich nur durch einen Sprung auf das Trottoir vor dem drohenden Zusammenstoss. Daraufhin griff der Kranführer ihn mit einem Schraubenzieher an, das Opfer konnte ausweichen.

Nun durfte sich der Kranführer vor dem Bieler Regionalgericht für seine Taten verantworten, wie «Ajour» berichtete.

Eine Passantin sagte aus

Der 43-Jährige behauptet, der Kranfahrer habe wiederholt aggressives Verhalten gezeigt und sogar seiner Frau mit Gewalt gedroht. Die Verteidigung bestritt die Vorwürfe und betonte, dass es an Beweisen für eine konkrete Gefährdung des Lebens mangele. Eine zur Tatzeit anwesende Passantin konnte vor Gericht gegen den Kranfahrer aussagen und bestätigte die Aggression mit dem Auto sowie dem Schraubenzieher.

18 Monate bedingte Haft 

Das Bieler Regionalgericht verurteilte den 53-jährigen Kosovaren zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen à 90 Franken, unter anderem wegen Gefährdung des Lebens und versuchter schwerer Körperverletzung. Für den mutmasslichen Angriff mit dem Schraubenzieher wurde er vom Gericht freigesprochen.

Entscheid gegen Landesverweis

Obwohl es sich um eine Gefährdung des Lebens handelte, entschied das Gericht gegen einen Landesverweis, da der Beschuldigte in über 20 Jahren in der Schweiz ansonsten keine Straftaten begangen hatte. Das Urteil kann noch in die nächste Instanz weitergezogen werden.

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