Mafia im Tessin auf dem Vormarsch

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Mehr Geldwäscherei befürchtetMafia im Tessin auf dem Vormarsch

Der Chef der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, ist über die Ausbreitung der kalabresischen Mafia im Tessin besorgt. Die Verbrecherorganisation 'Ndrangheta investiere Gelder in Immobilien und in Restaurants.

Es gehe dabei nicht nur um Pizzerien, sondern um grosse Gebäude wie Hotels mit Wellness-Einrichtungen, sagte Perler in einem Interview der Tessiner SonntagsZeitung «Il Caffe». Für eine Unterwanderung der gesamten Tessiner Wirtschaft und auch der Politik gebe es aber keine Anzeichen, sagte Perler. Die 'Ndrangheta sei auch nicht mit eigenen kriminellen Zellen im Tessin aktiv, sondern über Personen, die mit den Mafia-Familien in Kalabrien in Kontakt seien. Weil Mittelsleute eingesetzt würden, seien die Investitionen des organisierten Verbrechens auf dem Immobilienmarkt auch nicht leicht zu erkennen.

Die Ermittlungen würden nun vertieft, auch weil zwischen der 'Ndrangheta und der neapolitanischen Camorra ein Krieg über die Aufteilung des Drogenhandels in Norditalien im Gang sei. «Wir befürchten, dass es zu neuen Geldwäscherei-Aktivitäten kommen wird», sagte der Chef der Bundeskriminalpolizei. Auf die Frage, ob die Zweigstelle der Bundeskriminalpolizei in Lugano genügend Personal habe, sagte Perler, wenn er 20 zusätzliche Beamte hätte, gäbe es auch für sie Arbeit. Die Zusammenarbeit mit Italien funktioniere trotz der Kontroverse über die italienische Steueramnestie nach wie vor gut.

Zur Bedrohung des organisierten Verbrechens für die ganze Schweiz sagte Perler, neben der vorwiegend im Drogenhandel tätigen kalabresischen Mafia seien die Organisationen aus dem Osten die zweite grosse Bedrohung. Bei ihnen gehe es vor allem um Geldwäscherei und um Menschenhandel. Probleme bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens bereite die Definition der kriminellen Organisation im schweizerischen Strafgesetzbuch. Sie sei viel restriktiver als in anderen Ländern und verlange viele Beweise über die Strukturen und die Geheimhaltung. Man könnte deshalb eine Revision dieses Straftatbestands ins Auge fassen, regte der Chef der Bundeskriminalpolizei an, der seit dem vergangenen 1. Juli im Amt ist. (dapd)

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