Bern: Mann will Polizisten in Penis beissen

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BernMann (19) beleidigt Polizisten und will sie in Penis beissen – Gefängnis

Ein 19-Jähriger bezeichnete Kondukteurinnen als Rassistinnen und Polizisten als «Hu***söhne». Dafür und für weitere Vergehen muss er nun ins Gefängnis. 

Auf der Kleinen Schanze in Bern beschimpfte ein 19-jähriger Mann eine Polizei-Patrouille. (Symbolbild)
Eine Woche davor war er gegenüber zwei Kondukteurinnen ausfällig geworden. (Symbolbild)
Die Berner Staatsanwaltschaft hat den Mann unter anderem wegen Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt.
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Auf der Kleinen Schanze in Bern beschimpfte ein 19-jähriger Mann eine Polizei-Patrouille. (Symbolbild)

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Im Intercity von Zürich nach Bern warf ein Eritreer zwei Kontrolleurinnen vor, ihn wegen seiner Hautfarbe zu diskriminieren. 

  • Ausserdem betitelte er zwei Polizisten als «Hu***söhne» und ging sie tätlich an. 

  • Nun wurde der 19-Jährige unter anderem wegen Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt.

Im Intercity 8 von Zürich nach Bern sorgt Mitte Juli 2022 ein 19-jähriger Eritreer für Stunk: Als er sein Billett vorweisen muss, wirft er der Kondukteurin vor, ihn nur wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrollieren zu wollen. Im Speisewagen schreit er zusammen mit einem Landsmann herum, pöbelt andere Passagiere an und provoziert sie, indem er seine Schuhe auf die Sitzpolster und fremde Tische legt.

Als ihn eine weitere Kundenbegleiterin auffordert, seine Füsse herunterzunehmen, erwidert der junge Mann, sie solle nicht so «rassistisch» mit ihm sprechen, und bezeichnet sie als «Schl****», wie einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zu entnehmen ist. Zudem trägt er 5,3 Gramm Haschisch und 4,1 Gramm Kokain bei sich, wie sich bei der späteren Durchsuchung herausstellt.

Eine Woche später hat sich der im Raum Bern wohnhafte Mann wieder nicht im Griff: Auf der Kleinen Schanze in Bern betitelt er zwei Berner Kantonspolizisten im Vorbeigehen als «Hu***söhne». Als ihm die Patrouille wenig später erneut über den Weg läuft, formt er seine Hände zu einem Trichter und ruft ihr «nique la police» (dt. «F*** die Polizei») nach. Als es den beiden Polizeibeamten zu bunt wird und sie ihn anhalten, beschimpft er auch sie als Rassisten.

Mühselige Beförderung auf Wache

Die anschliessende Beförderung auf die Polizeiwache im Berner Bahnhof erweist sich für die Ordnungshüter als äusserst strapaziös: Permanent versucht der Mann, sich aus ihrem Festhaltegriff zu lösen, lässt sich zusammensacken und stemmt sich gegen die Laufrichtung. Unter Beihilfe von Kollegen der Bahnpolizei muss er schliesslich auf die Wache getragen werden. Dabei schreckt der Provokateur nicht vor dem Versuch zurück, einen der Polizisten in seine Genitalien zu beissen, wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht. 

Auch auf der Polizeiwache zeigt er sich alles andere als kooperativ: Als er aufgefordert wird, seine Hosentaschen zu entleeren, reisst er die Arme nach oben, stellt einen Fuss vor den anderen und nimmt eine «bedrohliche Boxkampfstellung» ein. Für die anschliessende Grobkontrolle bedarf es der Unterstützung zweier weiterer Polizeibeamter. Auch hierbei versucht der renitente 19-Jährige, die Polizisten zu beissen und zu treten. 

80 Tage Gefängnis 

Für seine Vergehen – mehrfach begangene Beschimpfung, unanständiges Benehmen, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz – muss der Beschuldigte nun für 80 Tage hinter Gitter. Die unbedingte Freiheitsstrafe begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass der Mann mehrfach vorbestraft und zuletzt zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden sei, «die ihn offenbar unbeeindruckt liess». Ein Gefängnisaufenthalt sei angezeigt, «um ihn von der Begehung weiterer Vergehen oder Verbrechen abzuhalten». Darüber hinaus sei zu erwarten, dass eine entsprechend hohe Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse nicht vollzogen werden könnte.

Neben der Freiheitsstrafe muss der Beschuldigte eine Busse von 500 Franken sowie Gebühren in Höhe von 950 Franken bezahlen.  

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