Strafgericht SchwyzMann (32) schändet schlafende Mitbewohnerin
Immer wieder hat ein heute 32-Jähriger sexuelle Handlungen an seiner schlafenden Mitbewohnerin vorgenommen. Dabei machte er auch Bilder und Videos.
Zwischen Juni und Dezember 2015 soll ein 32-jähriger 25 Mal sexuelle Handlungen an seiner schlafenden Mitbewohnerin vorgenommen haben. So habe der Mann ihre Vagina angefasst und ihre Hand an seinen Penis geführt, während er masturbierte. Zudem kam es auch zu Oralverkehr, in einem Fall auch zu Geschlechtsverkehr – ohne, dass sein Opfer dabei aufwachte, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.
Im Dezember 2015 erwachte die Frau nach dem Geschlechtsverkehr: Sie sah, dass ihr Mitbewohner seinen Kopf zwischen ihren Beinen hatte. Sie zeigte den 32-Jährigen an.
1500 Bilder und Videos
Danach kam es zu einer Strafuntersuchung. Dabei zeigte sich: Der Beschuldigte hatte sich nicht nur an seiner inzwischen ehemaligen Mitbewohnerin vergangen, er hatte dies auch dokumentiert. Die Ermittler fanden 1500 Bilder und Videos auf seinem Notebook, die er während der sexuellen Handlungen gemacht hatte. Zudem fanden die Ermittler 13 Bilder mit sexuellem Inhalt, die minderjährige Mädchen zeigten. Die Bilder soll er aus dem Internet heruntergeladen haben.
«Ich weiss nicht, wieso ich das gemacht habe»,sagte der Beschuldigte laut «Bote» vor dem Schwyzer Strafgericht. Es tue ihm leid, sagte er weiter. Sie habe zu dieser Zeit einen sehr tiefen Schlaf gehabt, sagte die Frau vor Gericht. Noch heute würde sie unter den Vorfällen leiden. «Er hat eine Strafe verdient», sagte sie gemäss «Bote».
Vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert
Vier Jahre Freiheitsstrafe forderte der Staatsanwalt. Der Mann habe seine Mitbewohnerin wie eine Puppe behandelt, um sich sexuelle Befriedigung zu bekommen. Zudem forderte er eine bedingte Geldstrafe wegen der pornografischen Bilder. Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass nicht klar sei, ob es sich bei den Mädchen auf den Bildern um Minderjährige handelte. Der Verteidiger forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten maximal.
«Eine vierjährige Gefängnisstrafe würde meinen nicht vorbestraften Mandanten komplett ruinieren», so der Verteidiger. Eine massive Strafreduktion sei angebracht, da das verfahren wegen personeller Änderungen bei der Staatsanwaltschaft sehr lange gedauert habe. Das Urteil wird später schriftlich eröffnet.