St. GallenMann (35) wollte Spenden für Menschen mit Beeinträchtigung einsacken
In St. Gallen hat ein Mann (35) versucht, Spenden unter falschen Vorgaben zu sammeln. Er wurde per Strafbefehl verurteilt.
Darum gehts
Ein 35-jähriger Rumäne wurde vor einer Woche in der Tiefgarage eines Einkaufszentrums in der Stadt St. Gallen erwischt, wie er unter falschen Angaben Spenden sammelte. Er nutzte dazu Spendenformulare, auf denen ein Logo von Handicap International Schweiz aufgedruckt war. Die Organisation setzt sich für Menschen mit Behinderung überall auf der Welt ein.
Der 35-Jährige war aber kein Mitarbeiter der Organisation und beabsichtigte auch gar nicht, die Spendengelder der Organisation zu überlassen. «Tatsächlich zielte das Verhalten des Mannes darauf ab, Gelder für eigene Bedürfnisse zu erlangen», heisst es im Strafbefehl. Damit machte er sich der Urkundenfälschung und des versuchten Betrugs schuldig. Gemäss eigenen Angaben war die «Spendensammlung» allerdings kein Erfolg. Bis er aufflog, habe er keine Spenden entgegengenommen.
Für sein Vergehen wurde der Mann mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Da der Mann einen Tag in Untersuchungshaft verbrachte, wurde die Strafe um einen Tagessatz reduziert, womit die Strafe 870 Franken beträgt. Hinzu kommen Gebühren von 600 Franken. Der Strafbefehl wurde ihm noch in einer Zelle der Stadtpolizei persönlich übergeben. Gegen den Strafbefehl kann noch Einspruch erhoben werden – er ist also noch nicht rechtskräftig.
Auf Hinweise angewiesen
Laut Handicap International kommt es leider immer wieder mal zu betrügerischen Sammlungen. «Wir bedauern diese Aktionen, die unserem Image schaden», so die Organisation. Im Sommer 2020 häuften sich die Meldungen. In einer Medienmitteilung stellte Handicap International damals klar, dass die Organisation keine Bargeldsammlungen auf Strassen und dergleichen durchführt.
«Dies entspricht nicht unserer Spendenpolitik», so Handicap International. Man beschränke sich auf Info-Stände, an denen auf Wunsch Einzahlungsscheine abgegeben werden. Wer Zweifel in Bezug auf eine Spendensammlung habe, könne sich jederzeit an Handicap International oder auch an die Polizei wenden. Man arbeite mit den Justizbehörden zusammen. «Grundsätzlich sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen», heisst es am Donnerstag auf Anfrage.
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