Rafz ZHMann verliert Wohnung, Sozialamt empfiehlt Zelt
Wollte die Zürcher Gemeinde Rafz einen Asylsuchenden mittels Schikanen loswerden? Der Sozialvorsteher ist sich keines Fehlverhaltens bewusst.
Ein Asylsuchender aus Eritrea erhielt nach drei Jahren sein Bleiberecht in der Schweiz. Von der Asylunterkunft Embrach zog er in eine befristete Wohnung in Rafz. Trotz intensiver Suche und über 100 Bewerbungen fand der 18-Jährige bis Ablauf der Frist Ende Februar 2018 keine neue Unterkunft, berichtet der «Tages-Anzeiger».
Beim Rafzer Sozialsekretariat wollte man den jungen Mann nicht bei der Wohnungssuche unterstützen. Als er Ende Februar auf der Strasse stand, fühlte sich die Gemeinde nicht mehr zuständig und verwies ihn an die zahlreichen Notschlafunterkünfte im Kanton.
Zelt und Schlafsack kaufen
Auch sei es «zumutbar», ein Zelt aufzustellen, heisst es in einem Schreiben der Gemeinde, das der Zeitung vorliegt. «Da bald Frühling hier ist, könnten Sie somit ein Zelt und einen Schlafsack kaufen.» Mit der Begründung, dass der 18-Jährige seine ganze Energie jetzt in die Wohnungssuche stecken müsse, meldete die Gemeinde ihn ausserdem vom Deutschkurs ab.
In seiner Not wandte sich der Eritreer an die Zürcher Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende. Für deren Leiterin besteht kein Zweifel, dass die Gemeinde Rafz den Sozialhilfebezüger abschieben wollte. Das komme leider immer wieder vor, obwohl die Gesetzeslage die Gemeinden verpflichte, Menschen in Not zu helfen. Ein Zelt erfülle den Anspruch auf Obdach nicht.
Sache mit dem Zelt war überspitzt
Der Sozialvorsteher von Rafz ist sich keines Fehlverhaltens bewusst. Er gibt zwar zu, dass die Sache mit dem Zelt überspitzt war – doch habe Rafz sich genügend um den jungen Mann bemüht, sagt er im «Tages Anzeiger».
Inzwischen konnte der Eritreer in einer WG in Zürich untergebracht werden. Den abgebrochenen Deutschkurs wolle er so bald wie möglich fortsetzen, schreibt die Zeitung.