Mann wird permanent durch seine Ex-Partnerin gestalkt – jetzt kommt sie in Flawil vor Gericht

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Kreisgericht WilMann wird permanent durch seine Ex-Partnerin gestalkt – jetzt kommt sie vor Gericht

Eine Frau aus der Region Wil muss am Mittwoch vor Gericht antraben, da sie immer wieder bei ihrem Ex-Partner auftaucht, ihn in Zeitungsartikeln verleumdet und sein Eigentum beschädigt.

Am Mittwoch steht eine 58-jährige Frau vor Gericht. Sie soll ihren Ex-Partner immer wieder gestalkt haben. 
Trotz Annäherungsverbot versuchte die Frau immer wieder, ihren Ex-Partner zu erreichen. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben werden soll. (Symbolbild)
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Am Mittwoch steht eine 58-jährige Frau vor Gericht. Sie soll ihren Ex-Partner immer wieder gestalkt haben. 

20min/Leo Butie

Darum gehts

  • Eine 58-jährige Frau steht am Mittwoch vor Gericht. 

  • Sie soll ihren ehemaligen Partner gestalkt haben. 

  • Zudem erzählte sie einer lokalen Zeitung, dass er sie geschlagen habe. 

  • Trotz Annäherungsverbot soll die Frau immer wieder versucht haben, den Ex-Partner zu kontaktieren.

  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. 

Für den ehemaligen Lebensgefährten der Beschuldigten ist die Misere schwer zu ertragen. Wegen der Vorfälle könne er in der Nacht nicht schlafen und leidet wegen dem ganzen Stress an einem Tinnitus. Grund für die hohe Belastung sind die Belästigungen, die von der beschuldigten Frau, seiner Ex-Partnerin, ausgehen. 

Der Anfang vom Ende der Beziehung war ein Streit im Dezember 2018, nachdem die Beschuldigte, eine 58-jährige Krankenschwester, ihrem damaligen Lebenspartner häusliche Gewalt vorwarf und ihn zur Anzeige brachte. Die Anzeige zog sie einige Monate später wieder zurück.

Immer wieder beim Haus aufgetaucht

Die Belästigungen begannen, als der Ex-Partner einen beschädigten Bonsai sowie zwei kaputte Rosenstöcke in seinem Garten feststellte. Hinter dem Schaden vermutete er seine Ex-Partnerin. Der Mann ersuchte ein Annäherungsverbot, das vom Kreisgericht Wil gutgeheissen wurde.

Seither durfte die Beschuldigte nicht näher als 50 Meter an das Grundstück ihres Ex-Partners treten. Weiter wurde ihr, abgesehen von einem Briefaustausch bezüglich Angelegenheiten der gemeinsamen Tochter, jeglicher Kontakt zum Ex-Partner untersagt. 

Dies hielt die Beschuldigte aber nicht davon ab, immer wieder auf dem Grundstück des Mannes aufzutauchen. Auch versuchte sie immer wieder, ihn telefonisch oder via Mail zu erreichen. In der Anklageschrift werden mehrere Vorfälle aufgezählt, wo die Beschuldigte sich Zutritt zum Garten oder gar ins Haus verschaffte. In einem Fall warf sie einen Stein auf die Fassade des Hauses. Dieser hinterliess eine Delle am Fensterrahmen. 

In Zeitungsartikeln verleumdet

In einem Punkt der Anklageschrift wird der Beschuldigten Verleumdung vorgeworfen. Sie soll in zwei Artikeln des «St. Galler Tagblatts» unter einem Pseudonym einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik geschildert haben. Auslöser für den Aufenthalt sei die Beziehung zu ihrem Ex-Partner gewesen.

In den Artikeln erzählt sie von häuslicher Gewalt und wie sie mit einer zertrümmerten Schulter und mehreren gebrochenen Rippen ins Spital eingeliefert werden musste. Sie habe «wahrheitswidrig und wider besseres Wissen» ihrem Partner unterstellt, dass er für die Verletzungen verantwortlich sei. 

Ambulante Massnahme gefordert

Nebst Nötigung, Verleumdung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch kommen eine Reihe weiterer Straftaten dazu. Sie fuhr betrunken ihren Mercedes, erschien nicht zur Vorladung beim Betreibungsamt und gab sich bei einer Billettkontrolle im Postauto als Taubstumm aus, bevor sie aus dem Bus flüchtete. 

Was ist eine ambulante Massnahme?

Die Staatsanwaltschaft fordert für die Vergehen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben werden soll. Dazu kommt eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 30 Franken (750 Franken) und eine Busse von 2’200 Franken. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Elternberatung, Tel. 058 261 61 61

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Hast du oder hat jemand, den du kennst, eine psychische Erkrankung?

Hier findest du Hilfe:

Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858

Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen

Verein Postpartale Depression, Tel. 044 720 25 55

Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen

VASK, regionale Vereine für Angehörige

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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