Masken-TrickTouristinnen umgehen Verhüllungsverbot – Initianten toben
Touristinnen aus dem Nahen Osten umgehen das Verhüllungsverbot in der Schweiz mit Hygienemasken. Das Egerkinger Komitee schlägt vor, bei Kontrollen ein ärztliches Attest einzufordern, um das Schlupfloch zu schliessen.
Darum gehts
Touristinnen aus dem Nahen Osten nutzen in Interlaken Hygienemasken, um das Verhüllungsverbot zu umgehen.
Das Egerkinger Komitee fordert, dass solche Schlupflöcher geschlossen werden.
Das Komitee schlägt vor, ein ärztliches Attest für das Tragen von Masken zu verlangen.
In der Berner Gemeinde Interlaken nutzen Touristinnen aus dem Nahen Osten zunehmend Hygienemasken, um das Schweizer Verhüllungsverbot zu umgehen. Obwohl ein traditioneller Gesichtsschleier wie der Niqab verboten ist, gilt das Tragen einer Hygienemaske nicht als Verstoss. Die Polizei kann deshalb kaum einschreiten.
Nachdem in den Medien berichtet wurde, wie die Touristinnen das Verbot umgehen, melden sich die Initianten des Verhüllungsverbots zu Wort. Das Egerkinger Komitee fordert, dass keine Schlupflöcher geduldet werden sollen.
Ärztliches Attest gegen «Tricksereien»
Das Verhüllungsverbot ist seit dem 1. Januar in Kraft. Damit gilt schweizweit ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. «Wie diverse Medien berichten, nutzen nun im Tourismus-Hotspot Interlaken offenbar Touristinnen aus dem Nahen Osten zunehmend Hygienemasken, um das Gesetz und die Verfassung zu umgehen», schreibt das Komitee in einer Medienmitteilung.
Sollte das Tragen von Hygienemasken im Kontext des Verhüllungsverbots reguliert werden?
Es plädiere «mit Nachdruck dafür, den Volkswillen umzusetzen und eine Umgehung des Verhüllungsverbots nicht zu dulden.» Gleichzeitig räumt das Komitee ein: «Sowohl die Bundesverfassung in Art. 10a als auch das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sehen zwar ‹gesundheitliche Gründe› als Ausnahme vor.» Es sei aber weder im Sinne der Initianten noch des Gesetzes, dass Hygienemasken missbraucht werden, um das Verhüllungsverbot zu umgehen, so das Komitee.
Verhüllungsverbot in der Schweiz
In der Schweiz gilt seit Januar 2025 ein Verhüllungsverbot. Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» kam am 7. März 2021 zur Abstimmung und wurde von Volk und Ständen angenommen. Es ist untersagt, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen, etwa durch Burka oder Niqab. Ausnahmen gelten bei gesundheitlichen Gründen, zur Sicherheit, bei extremen Wetterbedingungen oder im Rahmen traditioneller Bräuche wie der Fasnacht. Verstösse können mit einer Busse von bis zu 1000 Franken geahndet werden.
«Wenn sich Touristen das Burka- und Niqabverbot im öffentlichen Raum mit Tricksereien zu hintertreiben versuchen», müsse dies mit Gesetzes- und Verordnungsanpassungen unterbunden werden, fordert das Komitee. Es schlägt vor, bei Touristinnen, die Hygienemasken tragen, ein ärztliches Attest einzufordern.
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