ZürichMaskenpflicht für Schüler ab der vierten Klasse
Die Corona-Massnahmen an Zürcher Schulen werden verstärkt. Neu gilt eine Maskenpflicht für Schüler ab der vierten Klasse.
Darum gehts
Der Kanton Zürich befürchtet einen starken Anstieg der Ansteckungszahlen wegen den Corona-Mutationen.
Nun wurden die Massnahmen gegen das Virus an Schulen verstärkt.
Ab Montag gilt ab der vierten Klasse eine Maskentragpflicht.
Im Kanton Zürich werden die Schutzmassnahmen in den Schulen verstärkt. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der neuen Varianten des Corona-Virus eingedämmt werden können, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstagmorgen.
Die seit Dezember 2020 vermehrt auftretenden neuen Varianten des Coronavirus würden Anlass zur Sorge geben. Insbesondere lasse die deutlich leichtere Übertragbarkeit dieser Varianten einen starken Anstieg der Ansteckungszahlen befürchten. Nachdem jüngst in zwei Volksschulen umfangreiche Quarantänemassnahmen angeordnet wurden, verschärft die Bildungsdirektion nun die Schutzmassnahmen im Volks- und Mittelschulbereich.
Maskenpflicht auf dem ganzen Schulareal
Ab Montag bis Ende Februar gilt neu für die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maskenpflicht. In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse gilt die Maskenpflicht bereits für Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse. Mit dieser Massnahme soll der Schutz vor Ansteckungen sowohl bei den Lehrpersonen wie auch bei den Schülern verstärkt werden. Auf den Schwimmunterricht ist ab der 4. Klasse der Primarstufe zu verzichten.
An den Mittelschulen soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Ziel sei es, die Ausbreitung der neuen Varianten des Coronavirus einzudämmen, gleichzeitig aber den Schülern einen möglichst normalen Schulbetrieb zu ermöglichen. Die kantonalen Mittelschulen, einschliesslich der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene, sowie die kantonal anerkannten nichtstaatlichen Mittelschulen müssen bis spätestens am 1. Februar 2021 die Anzahl der täglich vor Ort anwesenden Schülerinnen und Schüler um rund die Hälfte reduzieren. «Damit können auch die Schülerströme, namentlich über die Mittagszeit, reduziert werden», heisst es. Diese Massnahme gilt bis Ende Februar.
Konzepte an Berufsschulen
Die Berufsfachschulen setzen laut dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt bereits seit November schulspezifische Konzepte um, damit die Anzahl Lernender im Präsenzunterricht substantiell reduziert werden kann. Die Schulen haben seit November auch die Möglichkeit, befristet Antrag auf teilweise Fernunterricht zu stellen.