Mastercard wird angezeigt – Weko leitet Untersuchung ein

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SIX gegen KartenanbieterMastercard wird angezeigt – Weko leitet Untersuchung ein

Die Wettbewerbskomission hat eine Untersuchung gegen den Kreditkartenbetreiber Mastercard eingeleitet. Das Unternehmen steht unter Verdacht, Geldbezüge an Bancomaten nach Wahl zu behindern. Auslöser der Untersuchung ist eine Anzeige von SIX.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat laut einer Mitteilung vom Dienstag eine Untersuchung gegen die Firma Mastercard eingeleitet.
Die Firma Mastercard steht nun im Verdacht, dies zu verhindern.
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Die Wettbewerbskommission (Weko) hat laut einer Mitteilung vom Dienstag eine Untersuchung gegen die Firma Mastercard eingeleitet.

20min/Marvin Ancian

Darum gehts

  • Die Weko nimmt die Mastercard ins Visier.

  • Sie soll Geldbezüge behindern.

  • SIX hatte zuvor Mastercard angezeigt.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat laut einer Mitteilung vom Dienstag eine Untersuchung gegen die Firma Mastercard eingeleitet. Grund: Das Unternehmen soll das National Cash Scheme (NCS) behindern. Dieses wird von der Fima SIX betrieben und ermöglicht es zum Beispiel, dass ein Kunde an einem Bankomaten der ZKB mit der Debit-Karte der UBS oder der Kreditkarte von Mastercard Geld abheben und seinen Kontostand abrufen kann.

Das NCS soll zudem in Zukunft die Abwicklung sämtlicher Geschäftsfälle an bankfremden Geldautomaten möglich machen. Das NCS sei ausserdem so angelegt, dass auch neue Anbieter jederzeit und zu gleichen Bedingungen am NCS teilnehmen können. Damit will die Firma Gleichberechtigung für alle Marktteilnehmer herstellen, schreibt der Zahlungsabwickler SIX. Weil die Firma dies bedroht sah, hat sie Mastercard angezeigt.

Weko ergreift vorsorgliche Massnahmen

Die Firma Mastercard steht nun laut der Wettbewerbskommission unter Verdacht, diese Funktionen zu behindern. Sie erfolgt, indem Mastercard das «Co-Badging» des NCS auf der neuen Debit Mastercard verweigern würde. Die WEKO untersucht nun, ob seitens Mastercard eine missbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens vorliegt. Es wurden vorsorgliche Massnahmen für die Dauer der Untersuchung ergriffen. Mit diesen vorsorglichen Massnahmen wird für die kartenherausgebenden Banken die Möglichkeit geschaffen, die Debitkarten technisch für eine allfällige spätere Aktivierung des NCS vorzubereiten.

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