Matterhorn-Gotthard-Bahn: Zuschlag für Billettkauf im Zug sorgt für Ärger

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Hohe ZuschlägeFehlende Billettautomaten bei Matterhorn-Bahn sorgen für Ärger

Ein Zuschlag für den Billettkauf im Zug erhitzt die Gemüter. Denn: Nicht an jeder Station kann ohne Handy ein Billett gekauft werden.

Matterhorn-Gotthard-Bahn: Auf der Strecke der kann nur an 14 der 44 Haltestellen ein Billett am Automaten oder am Schalter gekauft werden.
Es besteht jedoch die Option, im Zug ein Billett zu kaufen. Seit letztem Jahr wird dabei allerdings ein Zuschlag verrechnet. (Symbolbild)
Wie neue Zahlen nun zeigen, machten die Einnahmen durch die Zuschläge gerade mal ein Promille der Einnahmen durch den Bahn-Personenverkehr aus.
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Matterhorn-Gotthard-Bahn: Auf der Strecke der kann nur an 14 der 44 Haltestellen ein Billett am Automaten oder am Schalter gekauft werden.

IMAGO/Richard Wareham

Matterhorn-Gotthard-Bahn: Darum gehts

  • Nur 14 von 44 Haltestellen der Matterhorn-Gotthard-Bahn haben Billettautomaten oder einen Schalter.

  • Seit Frühjahr 2024 wird ein Zuschlag von zehn Franken für den Billettkauf im Zug verlangt.

  • Die Einnahmen aus dem Zuschlag sind im Vergleich zum Gesamtumsatz minimal.

Nicht nur Steinschläge sorgen bei der Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGB) für Probleme. Besonders Touristen und Kunden ohne Smartphone haben ein weiteres Problem. Nur an 14 von 44 Stationen können sie am Schalter oder am Automaten ein Billett lösen.

An den anderen Stationen bleibt ihnen nur, ohne ein Billett einzusteigen. Auf den ersten Blick kein Problem, denn: Es besteht die Möglichkeit, im Zug ein Ticket zu kaufen. Doch seit Frühsommer 2024 müssen sie dafür einen Zuschlag von zehn Franken bezahlen.

Wie stehst du zu den Zuschlägen für den Billettkauf im Zug?

Wie der «Infosperber» berichtet, hat die MGB hochgerechnet auf ein Jahr 2024 durch den Servicezuschlag 72'000 Franken eingenommen. Dies sei im Vergleich zu den 63,2 Millionen Franken aus dem Bahn-Personenverkehr «nur etwas mehr als ein Promille», wie die Zeitung schreibt.

Die MGB rechtfertigen jedoch den Zuschlag. Das Bundesamt für Verkehr und die Kantone Graubünden, Uri und Wallis hätten von der MGB Massnahmen gegen das Schwarzfahren verlangt. Der Servicezuschlag sei daher als Mittel, das Schwarzfahren zu unterbinden, gedacht.

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