Mattertal VSArzt beisst Tinder-Date in die Nase – 50 Monate Haft
Ein Arzt, der stark alkoholisiert eine Tinder-Bekanntschaft attackierte und fast erwürgte, wehrte sich gegen eine Verurteilung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab.
Darum gehts
Ein aus Deutschland stammender Arzt attackierte im Juli 2018 eine Frau, die er zuvor auf einer Dating-Plattform kennen lernt.
Er biss der Frau in die Nase und erwürgte sie beinahe. Dafür verurteilte ihn das Kantonsgericht Wallis zu einer 50-monatigen Freiheitsstrafe.
Der Arzt legte beim Bundesgericht Beschwerde ein, diese wurde jedoch abgewiesen.
Ein aus Deutschland stammender Arzt griff im Jahr 2018 eine Tinder-Bekanntschaft tätlich an und erwürgte sie beinahe. Dafür verurteilte ihn das Kantonsgericht Wallis zu einer 50-monatigen, bedingungslosen Freiheitsstrafe.
Beim Bundesgericht legt der Arzt Berufung ein und forderte einen Aufschub seiner Haftstrafe. Das Gericht wies seine Beschwerde jedoch ab, wie der «Walliser Bote» berichtet.
Das ist passiert
Im Juli 2018 verbrachte der Arzt im Mattertal ein Wanderwochenende mit einer Frau, die er auf der Dating-Plattform Tinder kennen lernte.
Nach einer Rundwanderung und einem Abendessen forderte der Arzt seine Begleitung im gemeinsamen Hotelzimmer zu Oralsex auf – was diese ablehnte. Daraufhin griff der Arzt die Frau tätlich an, trat ihr ins Gesicht, biss ihr in die Nase und würgte sie.
Die Frau konnte sich befreien und floh ins Badezimmer, von wo aus sie die Polizei kontaktierte. Der Arzt floh zunächst aus dem Zimmer, kehrte jedoch kurz zurück und wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen. Zum Tatzeitpunkt lag sein Blutalkoholpegel zwischen 2,32 und 3,29 Promille.

Der Blutalkoholspiegel des Mannes lag zwischen 2,32 und 3,29 Promille. Er sei jedoch ein geübter Trinker gewesen, wie ein Gutachter feststellte. (Symbolbild)
20 Minuten/lhaEin geübter Trinker
Bei der Gerichtsverhandlung stellte ein Gutachten fest, dass der Arzt ein geübter Trinker sei, und sein Blutalkoholwert seine Schuldfähigkeit nicht weiter gemindert habe. Ihm sei auch bewusst gewesen, dass er mit dem beidseitigen Würgen den Tod der Frau in Kauf genommen habe.
Das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp sprach den Arzt am 13. Juni 2022 der versuchten vorsätzlichen Tötung, mehrfachen Körperverletzung sowie Beschimpfung, übler Nachrede und Urkundenfälschung schuldig.
Neben der Haftstrafe erhielt der Mann eine Landesverweisung von sieben Jahren und wurde zu einer Genugtuungszahlung von 25’000 Franken an das Opfer verpflichtet.
Kein Aufschub für Behandlung
Vom Bundesgericht forderte der Arzt von den Vorwürfen der versuchten Tötung, Körperverletzung und Beschimpfung. Dabei führte er erneut seinen Alkoholpegel als Begründung an. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab, der Arzt sei sich trotz des Alkohols der Schwere seiner Tat bewusst gewesen.
Der Arzt forderte vom Bundesgericht, seine Haftstrafe zugunsten einer ambulanten Behandlung aufzuschieben. Auch diesen Antrag lehnte das Bundesgericht ab, da der Mann auch während der Haft seine Therapie fortsetzen könne.
So gehts weiter
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts endet ein langjähriger Rechtsstreit. Der Arzt muss nun seine Haftstrafe antreten, während sein Opfer die verordnete Genugtuungszahlung erhält.
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