Dornach SOMcLaren-Fahrer (24) wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt
Der 24-jährige Lenker eines McLaren-Sportwagens, der im Juni 2019 frontal in einen Velofahrer fuhr, muss sich vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung an.
Im Fall des McLaren-Fahrers, der im Juni 2019 in Dornach SO frontal in einen Velofahrer krachte und diesen lebensbedrohlich verletzte, kommt es zum Gerichtsprozess. Die Staatsanwaltschaft klagt den heute 24-jährigen Schweizer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung an. Das schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn in einer Mitteilung.
Am Mittwochnachmittag, den 19. Juni 2019 fuhr in Dornach ein Autolenker auf der Gempenstrasse in Richtung Gempen. Auf einer unübersichtlichen, kurvenreichen Strecke überholte der damals 23-jährige Lenker eines McLaren-Sportwagens mehrere Fahrzeuge. Dabei kollidierte er im Anschluss auf der Gegenfahrbahn frontal mit einem korrekt in Richtung Dornach fahrenden Velofahrer. «Wir gehen davon aus, dass er mit seiner Fahrweise den Tod des Velofahrers billigend in Kauf genommen hat», sagt Andrea Thomann, Sprecherin der Solothurner Staatsanwaltschaft.
570 PS und zu hohes Tempo
Der Unfallfahrer, ein Jungunternehmer aus dem Kanton Jura hatte den 570-PS-Boliden für eine Probefahrt ausgeliehen. Er wird sich vor Gericht noch für weitere Delikte verantworten müssen. So wird ihm Gefährdung des Lebens in Bezug auf noch andere Verkehrsteilnehmer vorgeworfen, hinzu kommen Strassenverkehrsdelikte. Laut Anklage war er zum Unfallzeitpunkt mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs, wie schnell will die Staatsanwaltschaft allerdings nicht verraten. Das sei Gegenstand der Hauptverhandlung, hiess es. Der Verhandlungstermin am steht noch nicht fest.
Dass der McLaren-Rowdy wegen vorsätzlicher versuchter Tötung angeklagt wird, kann Road Cross Schweiz nachvollziehen. Die Stiftung engagiert sich für Verkehrssicherheit. «Findet eine Übertretung im Rahmen von ‹Via Sicura› statt, war diese so gross, dass wir wie die Staatsanwaltschaft darin einen Vorsatz sehen. In diesen Fällen sind wir auch für die Umsetzung der festgelegten harten Strafen», sagt deren Mediensprecher Mike Egle. Diese Anklage würdige die Schwere des Unfalls.
Vergebliche Forderung nach Tempo 60
Der damals 38-jährige Velofahrer lag nach dem Unfall längere Zeit im künstlichen Koma. Auch ein Jahr danach haber er sich von den Verletzungen noch nicht richtig erholt, erzählte er anlässlich einer Gedenkfahrt vergangenen Sommer. Eine Woche nach dem Unfall haben über 300 Velofahrer an einer Protestfahrt auf der Gempenstrasse teilgenommen. Sie forderten eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h auf der Überlandstrecke – bis heute vergebens.