Mehr Geld von IVHohe Rechnungen für Eltern kranker Kinder – IV bezahlt weiterhin
Hohe Rechnungen für Eltern von schwerkranken Kindern führten zu einer Welle der Empörung. Jetzt hat der Bundesrat die Gesetzeslücke geschlossen: Die IV übernimmt die Kosten.
Darum gehts
Hohe Rechnungen für die Eltern von Kindern mit Geburtsgebrechen führten zu einer Welle der Empörung.
Diese kamen durch eine Gesetzesänderung zustande: Ein Anbieter von Medizinalgütern stellte daraufhin Kosten direkt den Eltern in Rechnung.
Jetzt hat der Bundesrat reagiert: Die Gesetzeslücke wird geschlossen, künftig bezahlt vollumfänglich die IV, wenn die Mittel und Gegenstände medizinisch notwendig sind.
Will Bundesrat Alain Berset auf Kosten kranker Kinder sparen? Dieser Vorwurf schlug im April dieses Jahres hohe Wellen. Selbst SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer sagte gegenüber 20 Minuten: «Die SP fordert vom zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen und Bundesrat Alain Berset, eine Lösung zu finden, welche nicht auf Kosten der schwer kranken Kinder und ihrer Familien geht.»
Diese Lösung scheint jetzt gefunden: Die Vergütung durch die Invalidenversicherung (IV) wird verbessert. Sprich: Benötigt ein schwer krankes Kind gewisse Mittel oder Gegenstände für die Untersuchung oder Behandlung, bezahlt die IV auch dann, wenn diese nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgeführt sind.
Firma stellte 300 Eltern hohe Rechnungen
In der Praxis geschehe das zwar bereits jetzt. Eine Firma, die solche Mittel und Gegenstände herstellt, habe die Preise nach einer Gesetzesänderung 2022 aber direkt den betroffenen Eltern in Rechnung gestellt, anstatt bei der IV, heisst es in der Mittelung des Bundesrats. Betroffen waren über 300 Familien mit Kindern mit Geburtsgebrechen, denen plötzlich hohe Rechnungen ins Haus geflattert waren.
Damit das künftig nicht mehr möglich ist, hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Bestimmung in der Verordnung über die Invalidenversicherung zu ändern. Heisst im Klartext: Braucht die Familie eines schwerkranken Kindes etwa ein teures Gerät, das nicht auf der Liste steht, kann dies im Einzelfall trotzdem direkt die IV übernehmen. Dank der neuen Regelung ist sichergestellt, dass für die Familien keine zusätzlichen Kosten entstehen und die nötigen Behandlungen und Untersuchungen weiterhin vollumfänglich von der IV bezahlt werden.
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