FAQFlug verspätet – muss mir die Airline eine Entschädigung zahlen?
Schweizer Airlines verweigern oft die Zahlung einer Entschädigung, wenn ein Flug verspätet ist. In der EU sieht es anders aus. Das sind die Gründe.
Auch die Swiss ist nicht immer pünktlich. Das sagt CEO Dieter Vranckx dazu.
20minDarum gehts
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ab drei Stunden Flugverspätung ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entstehen kann.
Dieser Entscheid ist für Schweizer Gerichte aber nicht verbindlich.
Darum erhalten die Kundinnen und Kunden von Schweizer Airlines bei Verspätungen oft nichts.
Die Schweizer Fluggesellschaft Chair Airlines ist am 1. August von Pristina nach Zürich geflogen, mit fast zwölf Stunden Verspätung. Der Abflug wäre um 17.35 Uhr gewesen, die Maschine flog aber erst am nächsten Morgen um 5.06 Uhr. Gibts in diesem Fall eine Entschädigung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Zwölf Stunden Verspätung – gibts eine Entschädigung?
Schweizer Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 halten, die Zahlungen bei Flug-Annullierungen vorsieht, nicht aber bei Verspätungen. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass ab drei Stunden Verspätung ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entstehen kann. Doch dieser Entscheid ist für die Schweizer Gerichte nicht verbindlich.
Also gibts doch keine Entschädigung?
Man müsse immer den Einzelfall analysieren, sagt Swiss auf Anfrage. Bei grossen Verspätungen müsse die Airline mindestens Mahlzeiten und Getränke anbieten. Im obigen Beispiel müsse sie zudem eine Hotelunterkunft inklusive Transport vom oder zum Flughafen offerieren.
Hast du schon mal Geld erhalten, weil dein Flug verspätet war?
Mein Swiss-Flug war verspätet, bekomme ich eine Entschädigung?
Swiss bezahlt Entschädigungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen laut EU-Verordnung erfüllt sind. Bei Verspätungen sei das nicht der Fall. Eine Ausgleichszahlung ist für die Fluggesellschaft also freiwillig.
Was ist, wenn mein Flug statt am Abend um 17 Uhr erst am nächsten Morgen um sechs Uhr fliegt?
In diesem Fall organisiere man ein Hotel und übernehme Verpflegungskosten, sagt Swiss. Die Kundinnen und Kunden erhielten einen Gutschein für ein Abendessen, die Gäste im Hotel ein Frühstück.
Wann kommt die EU-Fluggastrechteverordnung denn zur Anwendung?
Wenn der Flug in der Schweiz oder EU startet oder wenn eine schweizerische oder EU-Airline in die Schweiz oder in die EU fliegt, sagt Fabio Zanchi, Rechtsanwalt bei Dextra Rechtsschutz. Das bedeute aber nicht automatisch, dass man eine Entschädigung erhalte.
Zahlen Airlines trotzdem aus Kulanz?
Nein, sagt Rechtsanwalt Zanchi. Sogar bei offensichtlich berechtigten Entschädigungszahlungen seien teils Hartnäckigkeit und monatelange Geduld nötig. Eine schriftliche Beschwerde mit der Schilderung der Situation, dem Ausdruck der Unzufriedenheit sowie der Forderung nach Kompensation könne aber allenfalls bewirken, dass die Airline Zahlungen oder Vergünstigungen für zukünftige Reisen offeriere.
Wie hoch sind die Verpflegungsleistungen?
Oft gibt es Vouchers, ihr Wert ist je nach Wartezeit und Destination unterschiedlich. Kommt die Airline ihrer Betreuungs- und Verpflegungspflicht nicht nach, kann sich die Kundschaft selbst versorgen und die Rechnung bei der Fluggesellschaft einreichen. Die Kosten müssten aber verhältnismässig sein, sagt Swiss.
Kann ich von einem Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückfordern?
Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden kann der Passagier oder die Passagierin laut Swiss vom Flug zurücktreten, wenn er oder sie nicht mehr fliegen will. Dann gebe es den ganzen Ticketpreis zurück.
Gibt es bei kurzfristigen Annullierungen eine Entschädigung?
Das geltende Recht sieht im Fall von kurzfristigen Annullierungen bei den pauschalen Entschädigungen Abstufungen abhängig von der Reisedistanz vor, wie Swiss sagt.
Wie lange dauert es, bis Swiss meine Forderungen bearbeitet hat?
Laut Swiss dauert es einen bis maximal vier Tage.
Was kann ich tun, wenn die Airline nicht vorwärts macht?
Falls die Fluggesellschaft nicht innert sechs bis acht Wochen antwortet oder man mit der Antwort nicht zufrieden ist, solle man sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) melden, sagt dieses auf Anfrage.
Wie viele solche Meldungen gehen beim BAZL ein?
2018 waren es 7100, 2019 rund 6300, 2020 etwa 5500 und 2021 circa 2800. Letztes Jahr gab es bis Ende Juli 1842 Anzeigen, dieses Jahr im selben Zeitraum 2838. In der Pandemie ging es fast immer um die Erstattung von Ticketkosten, nun stehen laut BAZL die Forderungen nach Ausgleichsleistungen im Vordergrund.
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.