«Mein Freund drängte mich zur Abtreibung»

Aktualisiert

Ungewollte Schwangerschaft«Mein Freund drängte mich zur Abtreibung»

Der Abtreibungsentscheid liegt bei der Frau, nicht selten aber üben Partner Druck aus. Männer seien dem Willen der Frau komplett ausgeliefert, das führe zu Ohnmacht, sagen Experten.

J. Käser
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J. Käser
Rechtlich gesehen liegt die Entscheidung bis zur 12. Schwangerschaftswoche bei der Frau.
Doch wie verschiedene 20-Minuten-Leserinnen berichten, üben Männer nicht selten erheblichen Druck aus, um den Entscheid zu beeinflussen. (Symbolbild)
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Rechtlich gesehen liegt die Entscheidung bis zur 12. Schwangerschaftswoche bei der Frau.

Keystone/Christian Beutler

«Mein damaliger Freund drohte mir, mit den Fäusten gegen meinen Bauch zu schlagen, damit ich das Kind verliere. Ich habe abgetrieben, weil ich mit 19 nicht alleinerziehend sein wollte», erzählt Léonie* (23). Sich für oder gegen ein Kind zu entschliessen, ist eine der schwierigsten Entscheidungen des Lebens. Rechtlich gesehen liegt sie bis zur 12. Schwangerschaftswoche bei der Frau. Doch wie verschiedene 20-Minuten-Leserinnen berichten, üben Männer nicht selten erheblichen Druck aus, um den Entscheid zu beeinflussen.

So auch bei Andrea (35)*: «Ich trieb mit 23 ab. Mein Freund wollte das Kind nicht. Er drängte mich solange, bis ich psychisch nicht mehr konnte.» Im Falle eines sogenannten Schwangerschaftskonflikts können sich Betroffene an anerkannte Beratungsstellen wenden. Die Kantone sind gesetzlich dazu verpflichtet, Schwangerschaftsberatungsstellen zu führen, die unentgeltlich beraten – auch der potenzielle Vater hat als unmittelbar Beteiligter Anspruch auf eine kostenlose Beratung.

Beratungsangebot weitgehend unbekannt

Sibylle Ming, Sozialarbeiterin bei der Beratungsstelle «Sexuelle

Gesundheit Aargau», führt solche Beratungsgespräche. «Meistens kommen die Frauen allein zu uns. Wir empfehlen ihnen aber, den Partner oder Kindsvater mitzunehmen. Als neutrale Stelle beraten wir weder Richtung Schwangerschaftsabbruch noch dagegen.» Falls beide Partner anwesend seien, würde die Situation beider angehört. Am Ende liege der endgültige Entscheid aber bei der Frau, da es um ihren Körper gehe, über den niemand sonst bestimme solle.

Dass Frauen teils unter Druck gesetzt werden, hört Ming regelmässig. Männer täten dies meist aufgrund eines Ohnmachtgefühls – auch deshalb, weil sie wüssten, dass der endgültige Entscheid bei der Frau liege. Ming empfiehlt betroffenen Männern, sich an eine Beratungsstelle zu wenden,

um nicht mit unnötigem Druck der Frau den Entscheid zu erschweren. «Noch immer wissen viele Männer nicht über unser kostenloses Angebot Bescheid.» Dass Männer von sich aus Hilfe suchten, sei sehr selten.

«Eine Abtreibung rettet keine Beziehung»

«Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Frauen nach einem Abbruch dann die beste Aussicht auf psychische Gesundheit haben, wenn sie ohne Druck von aussen entscheiden können», sagt Ming. Frauen wiederum werde klargemacht, dass es falsch sei, ein Abbruch zuliebe ihres Partners durchzuführen, um die Beziehung zu retten. «Ein Abbruch ist keine Garantie für das Fortbestehen der Beziehung. Ein Schwangerschaftskonflikt ist für ein Paar immer eine starke Krisensituation. Es ist ein klassisches Dilemma: Es gibt keine gute Lösung, sondern nur zwei belastende.»

Schliesslich beobachte sie, so Ming, dass Kondome unter Männern allgemein oft nicht akzeptiert seien, zu häufig werde darauf verzichtet. Doch Verhütung sei Sache von beiden: «In diesem Fall müssen sich Männer, die die Frau durch Druckausübung beeinflussen wollen, bewusst sein, dass sie sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen können.» Im

Allgemeinen liesse sich durch eine zuverlässige Verhütung eine ungeplante Schwangerschaft meist vermeiden.

«Ein Informationsrecht wäre das Mindeste»

Daniel Bekcic von Männer.ch bestätigt das Ohnmachtsgefühl, das Männer in solchen Situationen überkommen kann. Die Auffassung darüber, ob ein Kind ausgetragen werden solle oder nicht, weiche wohl nicht selten von derjenigen der Mutter ab. «Weil die letzte Entscheidung bei der Frau ist, die Verantwortung für den Aufzug und Unterhalt des Kindes aber ebenso selbstverständlich bei beiden liegt, ist der Mann dem Willen der Frau ausgeliefert.» Das sei überholt, da es nicht der partnerschaftlichen Elternschaft mit gleichen Rechten und Verpflichtungen entspricht: «Die Entscheidung über eine Abtreibung sollte deshalb wenn möglich zusammen gefällt werden», sagt Bekcic.

Ein gesetzliches Vetorecht geht Bekcic zu weit, aber: «Ein Informations- und Anhörungsrecht ist das Mindeste, das eingeführt werden sollte.» Männer.ch fordere deshalb, dass dem Mann die Mitsprache ermöglicht werde, bevor der endgültige Entscheid gefällt werde. Das heisst, die Frau müsste den Kindsvater über die Schwangerschaft informieren und das Gespräch suchen. Schliesslich sei bereits die Verhütung die Angelegenheit von beiden, so Bekcic. «Es braucht für jeden der Schritte zwei – nur zum Austragen des Kindes nicht. Daher bleibt die letzte, sehr persönliche Entscheidung im Zweifelsfall bei der Frau.»

*Name der Redaktion bekannt

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