Basel«Mein Lebenswerk, meine Existenz, meine Pension sind bedroht»
Eine Bruchbude auf dem Basler Villenhügel Bruderholz erhitzt seit vier Jahren die Gemüter. Am Mittwoch befasste sich das Appellationsgericht damit, ob der Besitzer dem Haus genug Sorge getragen hat.
Darum gehts
Das Haus auf dem Basler Bruderholz, das seit Jahren die Behörden und die Justiz beschäftigt, würde als Kulisse für einen Gruselfilm taugen. Dies zeigte eine gerichtliche Begehung am Mittwoch. Von aussen betrachtet, stechen einem die beschmierten Fassaden und eingeschlagenen Fenster in die Augen. Einst ein beliebtes Restaurant, heute stehen die Räume leer. Im Erdgeschoss zeugt eine Feuerstelle davon, dass Leute innerhalb des Hauses ein Feuer gemacht haben. Das Gericht stellte fest, dass in das Gebäude mindestens einmal eingebrochen wurde.
Seit vier Jahren ist die heruntergekommene Villa der Politik und dem Quartierverein ein Dorn im Auge. Der Vorwurf: Der Eigentümer lässt sein Haus absichtlich verfallen. Die Innenräume zeugen von der bewegenden Geschichte, die die Immobilie hat. Die Wände hat der Besitzer des Hauses über und über mit Gerichtsentscheiden und Dokumenten des Denkmalschutzes zugekleistert.
Der Vater sei gebrochen
Auch handgeschriebene Notizen bedecken die Wände. «Lebe nun wegen dieses Gutachtens unverschuldet mit meinen 73 Jahren seit 2018 nur von der AHV», steht da beispielsweise. Und: «Mein Lebenswerk, meine Existenz, meine Pension ist bedroht.» Diese beschriebenen Zettel sind der einzige Weg, über den der Besitzer mit der Öffentlichkeit in Kontakt tritt. Noch nie hat er sich bisher gegenüber Medien geäussert. Wieso er sein Haus dem Zerfall überlässt, lässt sich nur erahnen.
Es sei zu viel für seinen Vater, darum nehme er auch nicht an der gerichtlichen Begehung teil, sagte sein Sohn am Mittwoch. Die Geschichte habe seinen Vater gebrochen.
Dach wurde provisorisch geflickt
Der Mann will das Haus abreissen und auf dem Grundstück neu bauen. Die Regierung will das Gebäude unter Denkmalschutz stellen. Über allem schwebt der hängige Entscheid des Bundesgerichts. Dieses spricht schlussendlich das letzte Wort, was mit dem Haus passieren wird.
Am Mittwoch musste das höchste Basler Gericht darüber entscheiden, ob der Eigentümer den Reparaturarbeiten, die ihm die Regierung auferlegt hat, nachgekommen ist. Das Dach müsse dicht sein, kaputte Fenster geflickt, Schmierereien an den Wänden sollten beseitigt werden und auch die Terrasse und der Garten sollten instand gesetzt werden. Wäre der Eigentümer dem Beschluss nicht nachgekommen, hätte ihm die Regierung die Arbeiten in Rechnung gestellt.
Haus bereits «rechtswirksam» im Denkmal-Verzeichnis
Doch bei der Begehung zeigte sich: Der Besitzer hat in das Haus investiert. Das Dach wurde provisorisch abgedichtet, der Garten von Schnittabfällen und Müll befreit und auch das Terrassengeländer habe er sichern lassen.
Das Gericht liess dann auch Milde walten und hat den Rekurs des Liegenschaft-Besitzers gegen die auferlegten Massnahmen der Regierung teilweise gutgeheissen. Der Mann sei einem Grossteil der geforderten Sanierungsarbeiten nachgegangen. Zum Haus äusserte sich das Appellationsgericht dennoch deutlich. Obwohl der Entscheid beim Bundesgericht hängig sei, ob es in den Denkmalschutz aufgenommen werden wird, sei das Haus «rechtswirksam» im Denkmalverzeichnis eingetragen.
Demnach habe der Besitzer seiner Liegenschaft Sorge zu tragen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es aber nicht verhältnismässig von dem Mann zu fordern, die Schmierereien an der Fassade zu säubern. Der Rekurrent trägt ein Drittel der Verhandlungskosten. Zwei Drittel der Parteientschädigung bekommt er zugesprochen, so das Gericht. Dies geht zulasten des Kantons.
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