Er darf weiterhin praktizieren«Mein Psychiater trieb mich fast in den Suizid»
Ein Ostschweizer Psychiater soll eine Patientin indoktriniert haben. Drei Fachgesellschaften haben ihn bereits ausgeschlossen. Trotzdem darf er weiterhin praktizieren.
Der Psychiater R. K.* aus Wil SG soll seine damalige Patientin E. Z.* mehrere Jahre lang manipuliert und indoktriniert haben. Während der Therapiestunde musste sie ihm einen Nabelbruch neu verbinden und sein Sturmgewehr reinigen. Erst nach einem dreimonatigen Auslandaufenthalt, während dem er sie nicht in Ruhe liess, begriff die schwer traumatisierte Frau, was vor sich ging.
20 Minuten liegen Mails vor, die belegen, dass R. K. seine ehemalige Patientin in eine anthroposophische Gruppierung einführte und ihr schrieb: «Leben und Leiden stammt aus dem alten Karma und früherer Schuld. Sie müssen im letzten Leben ein Mann gewesen sein, da es immer abwechselt. Es ist nicht auszuschliessen, dass sie schweres Leid verursacht haben.» Das sei der Grund für sexuelle Missbräuche und Gewalt, die sie in der Kindheit erleben musste und sie traumatisierten. Über den Fall berichtete erstmals die NZZ.
Posttraumatische Belastungsstörung
Lange Zeit führte E. Z. ein beschwerdefreies Leben, arbeitete als Polizistin und Rettungssanitäterin und wurde Mutter. Als ihr Mann 2004 starb, begannen die Probleme. Die Frau wurde depressiv und suizidal. Nach mehreren stationären und ambulanten psychiatrischen Behandlungen stabilisierte sich ihr Zustand, der berufliche Wiedereinstieg als Pflegefachfrau glückte. Doch plötzlich suchten sie Albträume und Flashbacks heim. E. Z. beschloss sich deshalb erneut Hilfe zu holen. Ihre frühere Therapeutin vermutete ein schweres Trauma in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung.
So wurde E. Z. auf R. K. aufmerksam und begann Ende 2013 eine Therapie bei ihm. Anfänglich sei sie begeistert gewesen von seinen modernen Methoden, doch schnell habe sie sich nicht mehr wohl gefühlt. So riet der Psychiater der Frau etwa, sie solle andere BHs und engere Oberteile anziehen. Weiter berichtet E.Z.: «Seine Manipulationen ginge sogar so weit, dass er mir suggerierte, ich hätte meinen Mann umgebracht. Dabei starb mein Mann an Krebs.»
«Er liess sich von mir Schiessunterricht geben»
R. K. nahm die traumatisierte Frau mit in die religiöse anthroposophische Christengemeinde, der er selber angehörte. Ein Mail, das 20 Minuten vorliegt, zeigt, wie der Mann missionierte und E. Z. für die Anthroposophie gewinnen wollte. R. K. verglich seine ehemalige Patientin mit Maria Magdalena und redete ihr ein, sie habe die Fähigkeit zur Hellseherei. «Er behandelte mich zwischendurch privilegiert, hob mich in den Himmel. So musste ich mich sogar um einige seiner anderen Patientinnen kümmern, weil diese von mir lernen könnten. Und dann urplötzlich begann er wieder, mich kleinzumachen», so E. Z.
So sei sie in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten. Der Psychiater traf sich auch privat mit ihr. «Er ist ein wahnsinniger Waffennarr und liess sich von mir als Mitglied im Schützenverein Schiessnachhilfe geben.» Daneben habe er sie dauernd per SMS oder Mail kontaktiert. «Die Schuldgefühle stürzten mich in suizidale Krisen.»
Kanton St. Gallen bleibt untätig
Nun will die Anwältin von E. Z., dass der Kanton oder Bund dem Arzt die Praxiszulassung und den Facharzttitel aberkennt. Drei Fachgesellschaften haben ihn – teils nach Schiedsverfahren – bereits ausschlossen, doch die Behörden bleiben untätig. Selbst für die IV und Privatversicherer kann der Mann weiter Gutachten schreiben – und tut das laut seiner Website auch.
Recherchen zeigen, dass er in mindestens einem Kanton auf der Liste der IV-Gutachter war. Über E. Z. verfasste er ein solches zuhanden der Sozialversicherung. In einem weiteren Kanton soll er ebenfalls als Gutachter tätig gewesen sein. Laut Angaben der SVA Zürich kann jeder Psychiater zum Gutachter berufen werden, der eidgenössisch fachlich anerkannt ist und über eine Praxisbewilligung verfügt.
Ändern könnte das die St. Galler Kantonsärztin. Diese blieb bisher aber untätig. Auf eine Anfrage von 20 Minuten teilt sie mit, dass das Gesundheitsdepartement keine Auskünfte über eingegangene Beschwerden und Aufsichten geben könne. «Es kann nicht sein, dass ein solcher Arzt, der psychisch schwer angschlagene Patienten manipuliert und übergriffig wird, weiter praktizieren darf», sagt E. Z. Von der Kantonsärztin habe sie nie etwas gehört, nicht einmal eine Bestätigung, dass ihre Beschwerde gegen R. K. eingegangen sei.
Politiker rufen Kanton zum Handeln auf
«Gegen den Psychiater liegen erhärtete Vorwürfe vor. Dass der Kanton hier noch nicht eingegriffen hat, ist sehr fragwürdig», sagt SVP-Kantonsrat Mike Egger. Eine zeitnahe Überprüfung der Beschwerde hätte für beide beteiligten Seiten nur Vorteile gehabt. Sei R. K. unschuldig, habe er auch nichts zu befürchten, so Egger. Die Behörden müssten dringend ihren Job machen und Macht ausüben: «Bestätigen sich die Vorwürfe und der Mann hat bis zum heutigen Zeitpunkt IV-Gutachten ausgestellt und weiterpraktiziert, ist das desaströs.»
Laut Yvonne Gilli, Ärztin und ehemalige St. Galler Nationalrätin der Grünen, habe die Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit Ermittlungen aufgenommen. Die Anwältin von E. Z. bestätigt, dass der Vorgänger der amtierenden Kantonsärztin vor seiner Pensionierung aufsichtsrechtliche Schritte eingeleitet habe. Seither sei aber nichts mehr geschehen. Auf Nachfragen und erneute Beschwerden sei nicht reagiert worden. «Eine Eingangsbestätigung etwa an die anwaltsrechtliche Vertretung sollte schon möglich sein», so Gilli. Es sei sehr belastend, wie die Betroffene im luftleeren Raum gelassen werde.
Der Psychiater war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
*Initialen geändert
Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe
Beratung:
Dargebotene Hand, Tel. 143, (143.ch)
Angebot der Pro Juventute: Tel. 147, (147.ch)
Kirchen (Seelsorge.net)
Anlaufstellen für Suizid-Betroffene:
Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils (Nebelmeer.net);
Refugium – Geführte Selbsthilfegruppen für Hinterbliebene nach Suizid (Verein-refugium.ch);
Verein Regenbogen Schweiz (Verein-regenbogen.ch).
Das ist die Antroposophie
Die Antroposophie geht auf Rudolf Steiner (1861-1925) zurück. Er begründete die Lehre, die spirituelle, esoterische, aber auch religiöse und naturwissenschaftliche Elemente vereint. Bekannt sind vor allem die Rudolf-Steiner-Schulen, die sich in ihren Grundsätzen an den Lehren von Steiner orientieren und meistens auf Noten oder Selektion verzichten. Daneben geht auch die biologisch-dynamische Landwirtschaft («Demeter») auf die Antroposophie zurück. Ihre Anhänger bilden keine einheitliche Gemeinschaft. Gruppierungen mit sektenhaftem und autoritärem Charakter bilden nur einen kleinen Teil der Antroposophie ab.