Messerstecher (22) beruft sich auf Erinnerungslücken

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BernMesserstecher (22) beruft sich auf Erinnerungslücken

Nach einem Streit blieb ein Algerier im Dezember 2016 stark blutend auf der Schützenmatte liegen und erlitt schwerste Hirnschädigungen. Am Dienstag kam es zum Prozess.

von
cho
Ein 22-jähriger Berner muss sich wegen einem Gewaltdelikt vom 4. Dezember vor dem Regionalgericht rechtfertigen.

Ein 22-jähriger Berner muss sich wegen einem Gewaltdelikt vom 4. Dezember vor dem Regionalgericht rechtfertigen.

Keystone/Peter Klaunzer

Augenzeugen sprachen von einer «enormen Blutlache», die am zweiten Advent 2016 in den frühen Morgenstunden auf der Berner Schützenmatte lag. Sie zeugte von der blutigen Auseinandersetzung zwischen dem damals 21-jährigen Schweizer T.W.* und einem Algerier (43). Seit Dienstag wird das Verbrechen vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt.

Der Angeklagte, der östlich der Stadt Bern wohnt, muss sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. «Ich erinnere mich, dass der Mann stark blutete. Ich stand schockiert daneben», war eine der wenigen konkreten Aussagen, die der mutmassliche Täter vor dem fünfköpfigen Kollegialgericht machte. Der Handwerker gab an, Erinnerungslücken zu haben, weil er in der Nacht auf den 4. Dezember 2016 bis zu drei Promille intus gehabt haben soll.

Hauptschlagader durchtrennt

In jener Nacht habe er auf dem Vorplatz der Reitschule viel getrunken, was eine Ausnahme gewesen sei: «Seit ich den Führerschein mit 18 machte, trank ich selten Alkohol. Im Ausgang war ich auch nicht oft.» Im Verlaufe der Nacht hätten mehrere Personen einen algerischen Taschendieb vom Vorplatz wegweisen wollen – dabei habe der Mann plötzlich ein Messer gezückt. T.W. beobachtete die Szenerie und spürte den Drang, sich einzumischen. «Ich ging zu ihm, wir hatten ein Gestürm und verlagerten uns langsam Richtung Schützenmatte.»

Dort wurde der damals 43-jähriger Mann lebensbedrohlich mit einem Messer am Hals verletzt: Die Hauptschlagader, zwei Drosselvenen sowie ein Hirnnerv wurden vollständig durchtrennt. Zwei bis vier Zentimeter tief waren die Stichverletzungen laut den Rechtsmedizinern. Infolge des enormen Blutverlustes und damit einhergehenden Sauerstoffmangels erlitt das Opfer schwere Hirnschädigungen mit Sprachverlust und Armlähmung.

Vage Antworten

Bezüglich des Tatherganges blieb T.W. dem Gericht eine handfeste Aussage schuldig. Er habe eine Bewegung gegen die Schulter des Mannes gemacht, dann sei dieser blutend weggegangen. T.W. fuhr mit dem Moonliner nach Hause. Als der Angeklagte am nächsten Tag mit einem Kater aufwachte, habe er einen Pfarrer aufgesucht: «Ich kam mit dem Ganzen nicht klar. Damit, dass ich den Mann verletzt hatte.» Später stellte er sich der Polizei.

Bei den meisten Aussagen blieb T.W. sehr vage, zögerte oft lange Zeit und schien sich seine Antworten im Kopf sorgfältig zurecht zu legen. Er gehe davon aus, dass der Algerier sein Messer zum Tatzeitpunkt noch in der Hand gehabt habe, sagte er. «Ich kann mir nicht vorstellen, wieso ich eine Person ohne Grund verletzen sollte».

«Ich glaube sie wissen mehr, als sie sagen», warf ihm Gerichtspräsidentin Christine Schaer vor. Gleichzeitig lobte sie den Mann jedoch für sein berufliches Engagement, welches er trotz 29 Tagen Untersuchungshaft und Anklage erfolgreich weiterführt.

Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

*Name der Redaktion bekannt.

Blutiges Wochenende

In der selben Nacht fand nur ein paar Meter weiter ein weiteres Gewaltdelikt statt. Ein Türsteher des Nachtclubs «Dead End» wurde von einem 34-jährigen Somalier angegriffen und erlag später im Spital seinen Verletzungen. Der Somalier wurde Mitte November in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.(sda)

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