Energiekrise: So will der Bundesrat die Stromversorgung sichern

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EnergiekriseSo will der Bundesrat die Stromversorgung sichern

Bundesrätin Simonetta Sommaruga informierte am Mittwoch über die Verordnung einer Stromreserve. Hier findest du einen Überblick zum Thema.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte am Mittwoch an einer Medienkonferenz die Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung vor.
Die Finanzierung erfolgt über das Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz. Somit tragen die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher die Kosten der Reserve.
Um einer Strommangellage im kommenden Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen beschlossen.
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Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte am Mittwoch an einer Medienkonferenz die Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung vor.

20min/Simon Glauser

Darum gehts

Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Winterreserveverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese regelt die Schaffung einer Stromreserve, die als Absicherung gegen ausserordentliche Knappheitssituationen dient, die am ehesten im Winter bis Frühling auftreten können. Die neuen Regeln sollen 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. November 2022. Hier findest du einen Überblick zum Thema.

Das ist neu geplant

Die Verordnung umfasst neben der Wasserkraftreserve neu auch Reservekraftwerke und Notstromgruppen. Grundlage dafür ist das «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom), das ab 2025 eine Reservekraftwerksleistung von 1000 Megawatt (MW) vorsieht. Teilnehmen können Betreiber von Kraftwerken, die mit Gas oder anderen Energieträgern betrieben werden. Die Kraftwerke produzieren Strom ausschliesslich für die Reserve und nicht für den Markt. Notstromgruppen können ebenfalls an der Reserve teilnehmen. Zu den Betreibern von Notstromgruppen, die bereits per Februar 2023 an der Reserve teilnehmen, könnten im späten Winter 2022/23 oder im darauffolgenden Winter weitere dazukommen. 

Lockerungen im Lärmschutz und Luftreinhaltung nötig

Damit die Anlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sind temporäre Lockerungen der Vorschriften zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung sowie der Vorschriften insbesondere betreffend Bau und Erschliessung erforderlich. Die nötigen Rechtsanpassungen erfolgen parallel zur Verordnung.

Kosten in Milliardenhöhe

Laut Elcom-Konzept von 2021 liegen die mittelfristigen Investitionskosten für die Reserve-Gaskraftwerke bei rund 700 bis 900 Millionen Franken. Die Kosten für bestehende Reservekraftwerke inklusive Notstromgruppen für die Zeitperiode von Winter 2022/23 bis Winter 2025/26 werden auf insgesamt rund 580 Millionen Franken geschätzt. Nicht eingerechnet sind die variablen Kosten, die beim tatsächlichen Einsatz der Reservekraftwerke entstehen würden. Bei der Wasserkraftreserve betragen die Kosten laut Bundesrat für die Zeitperiode von Winter 2022/23 bis Winter 2025/26 grob geschätzt insgesamt rund 2,2 Milliarden Franken. Dadurch erhöht sich gemäss Bundesrat das Netznutzungsentgelt für die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher in der Zeitperiode 2024 bis 2026 (Tarife 2023 sind bereits festgelegt) um durchschnittlich rund 1,4 Rappen pro Kilowattstunde (0,4 Rp./kWh für Reservekraftwerke und 1 Rp./kWh für Wasserkraftreserve).

Stromverbraucher tragen die Kosten

Die Betreiber der Reservekraftwerke und der Notstromgruppen erhalten eine Vergütung für die fixen Kosten und eine Entschädigung bei einem tatsächlichen Abruf der Reserve, die auch die Kosten der Betriebsbereitschaft beinhaltet. Übermässige Gewinne können gemäss Bundesrat begrenzt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz. Somit tragen die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher die Kosten der Reserve.

Diese Massnahmen wurden bereits beschlossen

Um die Stromversorgung zu sichern, setzt der Bundesrat auf folgende vier Punkte. Erstens auf den mittel- und langfristigen raschen Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien. Zweitens auf den Ausbau sicher abrufbarer und klimaneutraler Stromerzeugung im Winter. Drittens auf eine strategische Energiereserve als erste Versicherungslösung ausserhalb des Marktes für den Fall ausserordentlicher Knappheitssituationen. Viertens auf die Einrichtung einer zweiten komplementären Absicherung mittels Reservekraftwerken. Zu den bereits beschlossenen Massnahmen gehören die Wasserkraftreserve, der Bau eines Reservekraftwerks in Birr (AG), die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen, die temporäre Reduktion der Restwasserabgabe sowie die Energiespar-Kampagne.

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