«Eine Menge Unwahrheiten»Michael Wendler äussert sich zum Haftbefehl
Am Dienstag hat eine Richtern einen Haftbefehl gegen den Schlagersänger erlassen, weil er zu mehreren Gerichtsterminen nicht erschienen ist. Nun nimmt er Stellung.
«In eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären», schreibt Michael Wendler am Mittwochnachmittag in seiner Telegram-Gruppe «Michael Wendler». Gemäss dem Schlagerstar seien eine Menge Unwahrheiten in den Medien verbreitet worden, «auf die vielen hetzerischen Aussagen einzugehen, würde wohl jeden Beitrag sprengen».
Der 49-Jährige nimmt dabei Stellung zu den Berichten über einen Haftbefehl, den eine Richterin gemäss «Bild» am Dienstag gegen ihn erlassen hat, weil er – wieder einmal – nicht zu einer Gerichtsverhandlung erschien. Bereits drei Termine in Dinslaken – im Sommer, Herbst und Winter des vergangenen Jahres – hat der Schlagerstar nicht wahrgenommen. Daraufhin soll das Gericht nun Konsequenzen gezogen haben. Anklagepunkt: Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen.
«Es gilt die Unschuldsvermutung»
«Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen», schreibt Wendler in dem veröffentlichten Statement. «Ich soll angeblich behilflich gewesen sein, 179 Michael-Wendler-Hits von meiner Ex-Frau Claudia Norberg als angebliche Rechteinhaberin auf mich zu übertragen.» Er stelle sich gegen die erhobenen Vorwürfen, die haltlos seien. «Aus diesem Grunde habe ich meinem Verteidiger eine umfassende schriftliche Vollmacht erteilt, mich bei dem Hauptverhandlungstermin zu vertreten.»
Seine Anwesenheit sei somit überflüssig gewesen, da eine «Regelung der Vertretung vollumfänglich rechtlich gültig ist». Eine persönliche Aussage wäre von ihm ohnehin nicht erfolgt. Er könne somit die Entscheidung des Amtsgerichts Dinslaken nicht nachvollziehen «einen sogenannten Sitzungshaftbefehl zu erteilen». Schliesslich hätte man den Hauptverhandlungstermin am Dienstag durchführen können. Und abschliessend stellt er klar: «Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.»
Immer wieder wurde in der Vergangenheit in den Medien spekuliert, ob Michael Wendlers Auswanderung nach Florida im Jahr 2017 mit den Anschuldigungen zu tun habe. Er stellt nun ebenfalls klar, dass dies nicht der Wahrheit entspreche: «Es entspricht nicht den Tatsachen, dass ich in die USA gezogen bin, um mich dem Verfahren zu entziehen.»
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