Windisch AG: Kanton nimmt Stellung zur Asylunterkunft

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Windisch AGMieter müssen für Asylunterkunft Wohnungen räumen – das sagt der Kanton

In Windisch sollen 49 Mieter ihre Wohnungen verlassen. In den Liegenschaften soll eine Asylunterkunft entstehen. Jetzt äussert sich der Kantonale Sozialdienst.

Aus dieser Liegenschaft müssen die Mieterinnen und Mieter bis Ende Juni ausziehen.
Vor Ort soll eine Asylunterkunft entstehen.
Laut dem Kantonalen Sozialdienst handelt es sich um eine reguläre Anmietung zweier Altliegenschaften, die in nächster Zeit saniert werden sollen.
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Aus dieser Liegenschaft müssen die Mieterinnen und Mieter bis Ende Juni ausziehen.

20min/eu

Darum gehts

  • In Windisch AG müssen 49 Mieter einer Asylunterkunft weichen.

  • Der Gemeinderat erwartet vom Kanton, dass er auf die Miete der betroffenen Liegenschaften verzichtet.

  • Nun gibt der Kantonale Sozialdienst ein Statement ab.

49 Mieterinnen und Mieter müssen in Windisch AG ihre Wohnungen verlassen. Grund dafür ist, dass in den betroffenen Liegenschaften eine Asylunterkunft entstehen soll. Die Mieterinnen und Mieter sind erschüttert. Einige von ihnen leben von Sozialhilfe. Björn Waltert wohnt seit 1,5 Jahren dort. Zuvor habe er auf der Strasse gelebt: «Für mich wird es nun sehr schwierig, etwas Neues zu finden.»

Der Gemeinderat von Windisch kritisiert den Regierungsrat scharf und will sich dafür einsetzen, dass die Kündigungen rückgängig gemacht werden. Eine rechtliche Grundlage für eine Anfechtung der Kündigung vonseiten der Gemeinde gebe es aber nicht, weil die Mietverträge direkt zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen wurden, sagt Gemeindeschreiber Marco Wächter.

Wie der Kantonale Sozialdienst (KSD) in einer Stellungnahme am Montagabend schreibt, habe man am 22. Februar einen Brief des Gemeinderats Windisch erhalten. Man werde diesen Brief in den nächsten Tagen beantworten. «Die bestehenden Differenzen will der KSD nicht über die Medien austragen. Nach Zustellung des Briefs an den Gemeinderat Windisch wird der KSD auch die mediale Öffentlichkeit über den Inhalt des Briefs orientieren», heisst es in der Mitteilung weiter. Vorab halte man fest, dass es um eine reguläre Anmietung zweier Altliegenschaften geht, deren Sanierung in nächster Zeit bevorsteht.

Laut dem Grundbuchamt Laufenburg ist eine Firma aus Wollerau SZ die Eigentümerin der Liegenschaften. Eine Stellungnahme steht noch aus.

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