Migros verliert gegen US-Firma: Grosser Streit um kleines «g»

Publiziert

MarkenschutzMigros verliert gegen US-Firma: Grosser Streit um kleines «g»

Migros hat sich mit einem der grössten US-Detailhändler angelegt. Und das alles wegen eines einzigen Buchstabens.

Die Migros hat einen Rechtsstreit gegen den amerikanischen Detailhändler Target verloren.
Das Logo von Targets Eigenmarke «Good & Gather» (rechts) hat den Rechtsstreit ausgelöst. Links das Logo der Gooods-Filialen der Migros.
Der US-Handelsriese hat die Eigenmarke in der Schweiz eintragen lassen.
1 / 5

Die Migros hat einen Rechtsstreit gegen den amerikanischen Detailhändler Target verloren.

20min/Matthias Spicher

Migros vs. Target: Darum gehts

  • Migros hat einen Rechtsstreit gegen den US-Handelsgiganten Target verloren.

  • Ein kleines «g» hat den Rechtsstreit entfacht.

  • Migros hat Target vorgeworfen, ein zu ähnliches Logo für seine in der Schweiz eingetragene Marke zu verwenden.

«Ein M besser», heisst es bei der Migros normalerweise. Nun heisst es ein «g» mehr. Dieses «g» gehört Target. Der Buchstabe hat einen Rechtsstreit zwischen der Migros und dem sechstgrössten Detailhändler der USA ausgelöst. Was ist passiert?

Zum Verwechseln ähnlich?

Der amerikanische Detailhandels-Riese Target hat in der Schweiz seine Lebensmittelmarke Good & Gather eintragen lassen. Das Logo: ein kleines «g». Und dieses «g» passte der Migros nicht, weil es demjenigen seiner  Gooods-Filialen sehr ähnlich sieht. Das berichtet die Handelszeitung (Bezahlartikel).

Logo-Streit: Das Logo der Lebensmittelmarke «Good & Gather» (rechts) im Vergleich zum Logo der Gooods-Filialen (links) der Migros.

Logo-Streit: Das Logo der Lebensmittelmarke «Good & Gather» (rechts) im Vergleich zum Logo der Gooods-Filialen (links) der Migros.

Migros/Target

Links das Gooods-Logo, rechts das Logo von Targets «Good & Gather». Eine gewisse Ähnlichkeit scheint schon vorhanden zu sein.

Ein «g» reicht nicht

Migros verlangte aufgrund der Ähnlichkeit einen Widerruf der Marke für eine Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken. Gegenüber der Handelszeitung sagt sie: «Der Widerspruch wurde eingereicht, um einer Verwässerung unserer Marke ‹g› entgegenzuwirken.»

Um den Fall kümmerte sich das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Dieses äusserte sich zu der Beschwerde der Migros und hielt fest, dass Einzelbuchstaben grundsätzlich nicht eintragbar sind, da ihnen aufgrund der Banalität die konkrete Unterscheidungskraft fehle.

Das Blättchen an der Waage

Der einzige Unterschied sei laut dem IGE die grafische Ausgestaltung mit den beiden Blättern, die dem «g» entwachsen. Diese Erklärung der IGE machte sich die Migros wiederum zunutze. 

Sie argumentierte, dass bei der Gestaltung des «Good & Health»-Logos ebenfalls ein Blattelement aus dem kleinen «g» herauswachse und deshalb eine Verwechslungsgefahr bestehe. Doch das IGE widersprach.

Beim Logo der Migros handle es sich um zwei Blätter, beim Logo des US-Handelsriesen sei es vielmehr eine «grafische Ellipse».

Keine Verwechslungsgefahr

Die Schlussfolgerung der IGE: Eine Ähnlichkeit ergebe sich ausschliesslich aus der Übereinstimmung des Buchstabens «g». Die Unterscheidung zwischen zwei Blättern beim Gooods- und einer Ellipse beim «Good & Health»-Logo seien ausreichend. Der Widerspruch der Migros wies das Institut ab.

Die Migros zeigt sich als faire Verliererin, gegenüber der Handelszeitung sagt sie: «Das IGE hat dies zurückgewiesen, was wir so zur Kenntnis nehmen. Den Entscheid werden wir nicht weiterziehen.» 

Wie gross ist der Unterschied zwischen den Logos?

Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?

Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.

Deine Meinung zählt

181 Kommentare
Kommentarfunktion geschlossen