Mithören erlaubt - mitschauen nicht

Aktualisiert

StaatstrojanerMithören erlaubt - mitschauen nicht

Der Bundesrat will den Einsatz von Staatstrojanern bei besonders schweren Straftaten erlauben. Doch nicht alles ist erlaubt: Die Polizei soll beispielsweise keine Webcams anzapfen dürfen.

Die Ermittler sollen Staatstrojaner nutzen dürfen, die präventive Überwachung soll aber verboten bleiben.

Die Ermittler sollen Staatstrojaner nutzen dürfen, die präventive Überwachung soll aber verboten bleiben.

Staatsanwälte sollen zur Aufklärung von Straftaten auch Computer infiltrieren dürfen, um Internet-Telefonie und E-Mail-Verkehr zu überwachen. Der Bundesrat will den Ermittlern das umstrittene Instrument zur Online-Überwachung aber nur bei besonders gravierenden Straftaten in die Hände legen.

Heute lassen die Gerichte den Einsatz der Trojaner bei der Aufklärung schwerer Verbrechen zu. Allerdings ist die Rechtslage umstritten. Nach Angaben von Ende 2011 setzte der Bund in der Vergangenheit viermal einen Trojaner ein. Mehrere Kantone nutzten ebenfalls die «Government Software» genannten Programme, welche Polizisten unbemerkt in einen Computer einführen.

Mit der seit längerem angekündigten gesetzlichen Grundlage für die Staatstrojaner will der Bundesrat zeitgemässe Möglichkeiten zur Überwachung schaffen, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte. Auch die Kriminellen nutzten die moderne Technologien wie verschlüsselte Kommunikation. Der Bundesrat beantragt Änderungen der Strafprozessordnung und des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

Trojaner darf Webcams nicht überwachen

Für den Einsatz der Trojaner setzt der Bundesrat Leitplanken: Sie sollen nur zum Einsatz kommen, wenn es sich um eine besonders schwere Straftat handelt. Die Liste der Tatbestände soll weniger lang sein als jene für die verdeckte Ermittlung, zu der das Abhören von Telefongesprächen gehört. Ausgeschlossen ist die präventive Überwachung.

Zudem dürfen die Trojaner nicht für alles genutzt werden, zu dem sie fähig sind. Die Behörden dürfen nur Gespräche mithören oder E-Mails mitlesen sowie Daten zu Absender, Empfänger und Ähnlichem erheben. Verboten ist es aber, die Festplatte zu durchsuchen oder eine Webcam so umzuprogrammieren, dass sie als Spionage-Kamera dient.

Trojaner sind rechtsstaatlich umstritten. Um die Grundrechte von Überwachten zu schützen, gibt es laut Bundesrat genügend Bestimmungen: Einsätze muss ein Zwangsmassnahmegericht bewilligen, Zufallsfunde dürfen nicht verwendet werden und es ist auch eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.

Mehr Branchen müssen Daten speichern

Im Zuge der Modernisierung des BÜPF will der Bundesrat auch die Aufbewahrungsfrist für die sogenannten Randdaten von sechs auf zwölf Monate verlängern. Randdaten geben Auskunft, wer mit wem wann und wie lange telefoniert hat. Neu sollen Telefon-, Post- und E-Mail-Überwachungen auch bei flüchtigen Verurteilten sowie vermissten Personen zur Notsuche möglich sein.

Markant ausweiten will der Bundesrat auch den Kreis der Unternehmen, die bei einer angeordneten Überwachung mithelfen müssen. Heute sind die Post, Telekomanbieter und Internet-Anbieter inklusive Provider und E-Mail-Anbieter betroffen. Neu müssen unter anderen auch Betreiber von Chatforen und firmeninternen Fernmeldenetzen sowie Hotels, Spitäler und Schulen Hand bieten.

Provider müssen Kosten übernehmen

Wird die Überwachung von elektronischer Kommunikation angeordnet, müssen die Anbieter die geforderten Daten liefern. Die teuren Anlagen dazu müssen sie jedoch selbst bezahlen, was immer wieder auf heftige Kritik gestossen ist. Der Bundesrat will dennoch am heutigen Modell festhalten, bei dem die Provider lediglich eine Entschädigung für die Durchführung der Überwachung erhalten. (sda)

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