«Mitten in der Nacht starrte er in meine Wohnung» 

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Stalking«Mitten in der Nacht starrte er in meine Wohnung»

Jennifer (30) wird von einem Bekannten gestalkt. Obwohl er bereits verurteilt wurde, belästigt er sie weiter. In der Schweiz ist «Stalking» kein Straftatbestand.

Jennifer (30) fühlt sich nicht mehr sicher. Obwohl ihr Stalker bereits verurteilt wurde, belästigt er sie weiter mit Nachrichten und Besuchen.
«Steht er vor meiner Türe, rufe ich die Polizei. Aber bis sie da sind, ist er schon wieder weg.»
Als sie eines Nachts aufstand und in die Küche ging, schrieb er ihr um vier Uhr morgens: «Du solltest das Licht nicht brennen lassen.»
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Jennifer (30) fühlt sich nicht mehr sicher. Obwohl ihr Stalker bereits verurteilt wurde, belästigt er sie weiter mit Nachrichten und Besuchen.

zvg

Darum gehts

  • Ein Bekannter stalkt Jennifer schon seit über einem Jahr.

  • Nachrichten, Besuche, Geschenke – damit belästigt er sie.

  • Er wurde bereits vor Gericht verurteilt, macht aber unbehelligt weiter.

  • Ohne konkrete Gefährdung könne die Polizei nichts machen, so ein Sprecher des zuständigen Korps.

Jennifer (30) erhielt die Nummer von Mike* über drei Ecken. «Eine Freundin und ich kamen auf die Idee, wir könnten einen Joint rauchen. Also wollte ich bei ihm Gras kaufen.» Das war vor rund einem Jahr. Mike brachte ihr das Marihuana vorbei. «In den kommenden Wochen liefen wir uns immer wieder über den Weg. Am Anfang habe ich mir nichts dabei gedacht», erzählt Jennifer (30). Aber dann begann der junge Mann ihr auf Whatsapp zu schreiben. «Die Nachrichten waren zum Teil Liebeserklärungen, zum Teil auch einfach ganz wirre Aussagen.» Mike schrieb Jennifer, sie sei seine Traumfrau, sie gehöre zu ihm.

Dann begann Mike, Geschenke vor ihre Haustüre zu legen «Ich bekam Rosen, aber auch einen Wasserentkalker. Er war der Überzeugung, dass unser Wasser nicht sauber sei.» Zu Beginn habe sie ihm noch geantwortet, geschrieben, dass er sie in Ruhe lassen soll. Gebracht habe es nichts.

Schlösser und Nummer gewechselt

Immer öfter tauchte Mike bei ihr auf. «Er läutete und wollte in die Wohnung, um mit mir zu reden. Natürlich habe ich ihm nie die Türe geöffnet.» Jennifers Leben wird immer mehr eingeschränkt. Alleine abends rausgehen? Das kam für sie nicht mehr in Frage. Im Frühling – damals wohnte neben ihrer dreijährigen Tochter auch eine Mitbewohnerin bei ihr – geschah etwas besonders Beängstigendes: «Ich hatte keinen Schlüssel dabei und meine Mitbewohnerin liess darum ihren im Briefkasten liegen. Am Abend war er nicht mehr da.» Dafür eine Nachricht von Mike: Das Schlüssel im Briefkasten sei ein Zeichen gewesen, dass sie ihn in ihrem Leben haben möchte, schrieb er ihr auf Whatsapp. «Ich machte die ganze Nacht kein Auge zu und liess gleich am nächsten Tag die Schlösser auswechseln.»

Weil der Telefonterror nicht aufhörte, legte sich Jennifer schweren Herzens eine neue Nummer zu. «Das hat mich sehr viel Überwindung gekostet. Es fühlte sich an, als hätte er gewonnen.» Doch auch die neue Nummer half nur begrenzt. «Mike kontaktierte mich über Social Media, wann immer ich ein Profil von ihm blockierte, erstellte er ein neues.» Schliesslich kam er auch wieder an ihre neue Nummer ran.

200 Franken für Kontaktverbot

Jennifer wollte handeln. Beim Zivilgericht erwirkte sie im Frühling 2020 ein Kontaktverbot. Dieses untersagt Mike, sie zu kontaktieren mittels Ansprechen, in Nachrichten über soziale Medien, mit Anrufen, Briefen oder E-Mails.

«Eigentlich keine schlechte Sache. Aber ich musste dafür einen halben Tag frei nehmen und 200 Franken zahlen. Obwohl ich ja nichts falsch gemacht habe. Ich bin das Opfer in dieser Situation.» Geholfen habe das Kontaktverbot nicht; Mikes Verhalten sei gleich geblieben.

Kein Straftatbestand

In der Schweiz gilt «Stalking» nicht als Straftatbestand. Viele Handlungen können aber dennoch geahndet werden, zum Beispiel Drohung, Nötigung oder Hausfriedensbruch. Einige Kantone gehen weiter: In Basel-Stadt wird zum Beispiel im Zuge der Teilrevision des Polizeigesetzes eine rechtlich geschützte Handhabung gegen Stalking geschaffen. Bis anhin war das nur im Falle von häuslicher Gewalt möglich.

Die Änderung erfolgt aufgrund eines Vorstosses von GLP-Nationalrätin Katja Christ. Sie reichte diesen 2018, damals noch als Grossrätin im Kanton Basel-Stadt, ein. «Es ist wichtig, dass Massnahmen im gesetzlichen Rahmen möglich sind. Denn Stalker können gefährlich sein. Auch wenn es nicht der Ex-Partner ist, sondern ein Kollege oder ein Mitarbeiter. Mit einem Rayonverbot kann die Polizei eine akute Gefahr eindämmen», sagt Christ. In konkreten Fällen müsse die Polizei ihre Möglichkeiten ausschöpfen, dank der Bestimmungen habe die Polizei in Basel-Stadt die Voraussetzung dazu. «Auch eine Sensibilisierung bei der Polizei ist sicher zielführend.»

Immerhin: Dank des Kontaktverbots konnte Jennifer Mike anzeigen. Mike wurde unter anderem wegen Drohung, mehrfacher versuchten Nötigung und mehrfachem Hausfriedensbruch verurteilt, das Urteil liegt 20 Minuten vor. Er verbrachte mehrere Wochen in Untersuchungshaft, erhielt dann für die erwähnten und weitere Delikte eine bedingte Gefängnisstrafe. Ausserdem sprach das Gericht ein dreijähriges Kontakt- und Rayonverbot aus. Mike darf sich Jennifer nicht mehr nähern oder sie kontaktieren.

Alles wieder von vorne

Kaum wurde Mike aus der Untersuchungshaft entlassen, begann der Terror für Jennifer letzten November von Neuem. «Eines nachts bin ich aufgestanden, um meiner Tochter einen Schoppen zu machen. Es war etwa drei Uhr. Ich ging in die Küche, habe Milch warm gemacht und bin dann wieder hoch in ihr Zimmer. Am nächsten Morgen sehe ich eine Nachricht auf meinem Handy.» Sie stammte wieder von einem unbekannten Instagramprofil. «Lösch doch das nächste Mal das Licht in der Küche, wenn du mitten in der Nacht deiner Tochter etwas zu trinken holst», las Jennifer. Mike musste sie beobachtet haben. «Er starrt mitten in der Nacht durch mein Fenster. In solchen Momenten fühle ich mich nicht mehr sicher. Ich habe Angst, dass er eines Tages mir oder meiner Tochter etwas antun könnte.»

Einen Umzug in eine neue Wohnung ist für Jennifer keine Option. «Wir leben hier im Haus meines Grossvaters, das ist mein Zuhause. Von hier wegzuziehen wäre, als würde ich aufgeben. Dabei habe ich doch gar nichts falsch gemacht. Er ist der Straftäter! Er soll verschwinden!»

Jennifer fühlt sich von der Polizei im Stich gelassen. «Wenn er wieder vor meiner Tür steht und ganz offensichtlich damit gegen das Gesetz verstösst, rufe ich die Polizei.» Das sei für sie sehr belastend. «Ich muss jedes Mal einer anderen, wildfremden Person meine Lebensgeschichte erzählen.» Bis die Polizei da sei, sei Mike meistens schon wieder weg.

Einsatz nur bei Gefährdung Dritter

Das zuständige Polizeikorps dürfe sich nicht zu konkreten Einzelfällen äussern, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt. Generell lasse sich Folgendes festhalten: «Eine Person darf nur festgenommen werden, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft eine Verhaftung verfügt. Möglich wäre, dass die Polizei eine Person in Gewahrsam nimmt. Im genannten Kontext muss eine ernsthafte Gefährdung Dritter oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen.»

Sei die beschuldigte Person bei einer Meldung allerdings nicht vor Ort anzutreffen, sei die ernsthafte, aktuelle Gefährdung oft schwierig herzuleiten. «Ob jemand in Gewahrsam genommen werden kann, ist darum auch sehr vom konkreten Fall abhängig», so der Sprecher. Er hält fest: «Personen, die gestalkt werden, wird vor Ort immer geraten, sofort die Telefonnummer 117 zu verständigen, wenn die stalkende Person wieder auftaucht. Solche Anrufe werden prioritär behandelt.» Die Polizei könne jedoch keine prophylaktischen Personenkontrollen durchführen, sofern kein aktueller Anlass dazu besteht.

Er schleicht in den Garten

«Über so eine Aussage kann ich nur den Kopf schütteln», sagt Jennifer. Vergangenes Wochenende stand Mike wieder vor ihrer Tür. «Mein Nachbar hat beobachtet, wie er ins Haus eindringen wollte. Als er weder Türe noch Fenster aufbrachte, begann er, im Garten ein Herz in den Schnee zu malen.» Jennifer rief wieder die Polizei. Diesmal traf sie rechtzeitig ein. «Die Polizei hat Mike mitgenommen. Sie haben ihn verwarnt, aber voraussichtlich kommt er sofort wieder raus. Ich hoffe einfach, dass die Polizei richtig reagiert, bevor etwas Schlimmes passiert. »

*Name von der Redaktion geändert.

«Es geht um Macht, Besitz und Kontrolle»

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Sandra Sommer ist forensische Psychologin und behandelt auch verurteilte Stalker.

Frau Sommer, wieso stalkt jemand eine andere Person?

Sehr oft hat es damit zu tun, dass Personen, oftmals Männer, aber nicht nur, eine Trennung nicht akzeptieren können. Es geht dabei um Dinge wie Macht, Besitz und Kontrolle.

Jennifer hatte keine Beziehung mit dem Täter, trotzdem stalkt er sie seit einem Jahr.

Sie hatten eine Beziehung zueinander im Sinne von: Sie haben sich gesehen, miteinander gesprochen, Kontakt gehabt. Auch wenn es nur flüchtig war. Einige Täter verfallen in einen regelrechten Liebeswahn, ohne dass sie jemals eine romantische Beziehung zum Opfer hatten. Was höchst selten vorkommt, sind Stalkingfälle, ohne dass der Täter das Opfer kennt. Also ohne, dass es je einen Kontakt gab zuvor.

Sind alle Personen, die stalken, psychisch krank?

Man geht davon aus, dass rund ein Viertel der Stalker bereits wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung war. Das bedeutete aber, dass die Mehrheit, drei Viertel, keine psychische Auffälligkeiten zeigten. Typischerweise erfolgt Stalkingverhalten schleichend und kann im Verlauf steigernde, verändernde Verhaltensweisen annehmen. Das klassische Beispiel: Der Täter kommt aus dem nahen Umfeld und will Antworten: Wieso gab es eine Trennung, wieso wird die Liebe nicht erwidert? Er ist absolut überzeugt, dass die Betroffene ihm eine Antwort schuldet. Aber sie antwortet nicht. Also setzt er immer mehr Energie dafür ein, sie zu erreichen.

Was kann man als betroffene Person tun?

Das Wichtigste ist, nicht zu reagieren. Zu Beginn soll einmal deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass man keinen Kontakt möchte und dann auf keine Nachrichten oder Kontaktversuche mehr eingehen. Denn jede Reaktion, sei es auch nur ein «Lass mich endlich in Ruhe», verschafft dem Stalker eine Befriedigung, Erfolg. Auch Kontaktverbote können helfen, wenn die Täter feststellen, dass ihr Verhalten strafrechtliche Konsequenzen hat.

Sind Stalkerinnen und Stalker gefährlich?

Prinzipiell können sie gefährlich werden, gerade wenn sie unter einer verzerrten Wahrnehmung leiden. Aber Stalking ist ein sehr breites Phänomen, welches sich sehr unterschiedlich zeigt. Eine Verallgemeinerung ist daher nicht möglich.

Bist du oder jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Tel. 147

Elternberatung, Tel. 058 261 61 61

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