Lieber Phil GeldMuss ich für eine Absage im Restaurant bezahlen?
Silvan (32) hat einen Tisch reserviert. Das Essen muss jedoch kurzfristig abgesagt werden. Kann das Restaurant deshalb Schadenersatz verlangen?

Der Grund spielt keine Rolle: Leere Tische sorgen in der Gastronomie immer für lange Gesichter (Bild: «Burnt» / Weinstein)
Lieber Phil Geld
Ich habe in einem Restaurant einen Tisch für sechs Personen reserviert. Da zwei Personen kurzfristig verhindert sind, möchten wir das Essen auf einen anderen Tag verschieben. Kann uns das Restaurant zu Schadenersatz verpflichten, wenn wir jetzt kurzfristig die Reservation stornieren?
Lieber Silvan
Nahezu täglich reservieren wir heutzutage Termine. Sei es beim Arzt, beim Coiffeur oder – wie in deinem Fall – im Restaurant.
Wer einen Tisch in einem Restaurant reserviert, dann aber nicht erscheint, kann grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet werden. Es sei denn, der Wirt konnte den Tisch an andere Gäste vergeben. Denn ein leerer Tisch bedeutet für einen Wirt immer auch einen Umsatzverlust. Kommt dies öfter vor, kann das zu einem Loch in der Kasse des Wirtes führen.
Obschon rechtlich gesehen also die Möglichkeit besteht, Schadenersatz von ferngebliebenen Gästen zu verlangen, machen nur wenige Restaurants von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Auch gibt es nur wenige Restaurants, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Entschädigung bei der Stornierung eines Tisches vorsehen. Sollte eine solche dennoch vorgesehen sein, gilt sie nur dann, wenn der Gast vorgängig – also bei der Reservation – darauf hingewiesen wurde.
Der Wirt könnte also von dir eine Entschädigung verlangen, wenn er den reservierten Tisch an keine anderen Gäste mehr vergeben konnte oder er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigung bei Stornierung festgelegt hat.
Ich rate dir daher, so früh wie möglich den Hörer zur Hand zu nehmen und den reservierten Tisch freizugeben.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-Mail: phil.geld@20minuten.ch (20 Minuten)
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