Kein ProzessMutmasslicher Sextäter ist nicht auffindbar
Ein wegen Schändung Angeklagter erschien am Mittwoch nicht vor dem basel-städtischen Strafgericht. Warum war der 25-Jährige auf freiem Fuss?

Der mutmassliche Sextäter erschien am Mittwoch nicht vor dem basel-städtischen Strafgericht.
Zwei Männer aus Guinea-Bissau sollen sich im August 2012 an einer Studentin vergangen haben, zur Verhandlung gegen einen der mutmasslichen Täter erschien dieser am Mittwoch jedoch nicht vor dem Basler Strafgericht. Der Prozess musste ausgesetzt werden. «Man konnte ihm die Vorladung nicht zustellen», sagt Gerichtspräsidentin Susanne Nese. «Ob er noch in der Schweiz ist, wissen wir nicht, unter der angegebenen Adresse war er jedenfalls nicht vorzufinden.»
Warum der unter anderem wegen Schändung angeklagte Mann überhaupt auf freiem Fuss war, kann René Ernst vom Zwangsmassnahmengericht nur teilweise erklären. Er habe im September 2012 einen Haftantrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, weil damals gegen den 25-Jährigen «nur» der Vorwurf wegen Gehilfenschaft zur Vergewaltigung vorgelegen habe. «Der Fokus lag zu dem Zeitpunkt klar auf dem anderen Mann», so Ernst.
Kein erneuter Haftantrag der Staatsanwaltschaft
Wie danach der deutlich schwerer wiegende Vorwurf der Schändung zutage kam, wisse er nicht. Ernst: «Es hätte einen erneuten Haftantrag von der Staatsanwaltschaft benötigt, um ihn zu inhaftieren.» Warum es diesen nicht gab, sagte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von 20 Minuten nicht – zu einem hängigen Fall vor Gericht dürfe sie keine Auskunft geben. Nun wird ein zweiter Verhandlungstermin angesetzt.
Jetzt bekommt der Angeklagte eine weitere Vorladung zugeschickt. Nese: «Sollte er auch dann nicht erscheinen, kann der Prozess auch in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden.» Das Urteil würde dann gegen ihn eröffnet, sobald er wieder auftaucht. Dieses sei zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht rechtskräftig. Gemäss Ernst ist der zweite mutmassliche Täter noch nicht angeklagt – und ebenfalls nicht auffindbar.
Im Badezimmer vergewaltigt
Gemäss Anklageschrift der basel-städtischen Staatsanwaltschaft trugen sich die Ereignisse im August 2012 wie folgt zu: An einem Abend lernte die Studentin N. V.* in der Basler Excalibar zwei hier wohnhafte junge Männer aus Guinea-Bissau kennen. Nach einer durchzechten Nacht mit viel Alkohol lud einer der beiden sie zum Kiffen in seine Wohnung ein. Nachdem das Trio dort Whisky-Colas getrunken und Marihuana geraucht hatte, ging N. V. gemäss der Anklageschrift der basel-städtischen Staatsanwaltschaft auf die Toilette.
Einer der Männer folgte ihr und vergewaltigte die Frau. Diese wehrte sich mit Bissen und Schlägen und erlitt dabei mehrere Verletzungen. Danach schlief die Studentin ihren Rausch in der Wohnung ihrer Peiniger aus. Der andere, 25-jährige Mann verging sich später an der tief schlafenden 23-Jährigen. Nachdem das Opfer aufgewacht war, verliess sie die Wohnung und zeigte die beiden mutmasslichen Täter rund zwei Wochen später an. Weitere zwei Wochen später erkannte N. V. die beiden jungen Männer auf der Strasse und liess sie durch die Polizei festnehmen.
*Name der Redaktion bekannt