Strafgericht BasellandMutter schuldig gesprochen, Sohn rächt sich mit Faustschlag beim Ex-Stiefvater
Von der Ex-Frau wurde ein 56-Jähriger der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung beschuldigt. Nur: Die Vorwürfe waren falsch. Beweisen konnte er es, weil er zwei Treffen mit seiner Ex heimlich aufgezeichnet hatte.
Darum gehts
Als er am 21. März 2018 zur polizeilichen Befragung erschien, fiel der heute 56-Jährige aus allen Wolken. Seine damals Noch-Frau bezichtigte ihn der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und noch weiterer Übergriffe. «Ich wurde mit Dutzenden wirren Vorwürfen konfrontiert, darauf war ich nicht vorbereitet», gab er am Dienstag Einzelrichter Robert Karrer zu Protokoll. Vor dem Baselbieter Strafgericht endete für den Mann ein jahrelanger Justiz-Albtraum.
Seine Ex-Frau wurde im Sinne der Anklage wegen falscher Anschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Die 40-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt. Sie meldete noch im Saal Berufung an.
Die Verhandlung endete vor dem Gerichtsgebäude indes unrühmlich und blutig. Der 18-jährige Sohn der Verurteilten eilte auf den Ex-Stiefvater zu und schlug ihn unvermittelt mit einem platzierten Schlag auf die Brille zu Boden. Der Wettkampfboxer rächte so die Verurteilung seiner Mutter. Er mache schon seit er 14 sei Probleme, so der siegreiche Privatkläger. Er sei auch schon mehrfach ihm gegenüber gewalttätig geworden.
Er ahnte, dass seine Ex-Frau etwas plant
Angefangen hatte es mit der drohenden Scheidung im Januar 2018. Aus diesem Zeitraum datieren auch die falschen Anschuldigungen. Er lebte getrennt von ihr, sah seinen Sohn «viel zu selten», wie er sagt. «Dass ich die Scheidung wollte, war hinlänglich bekannt. Als ich zu zwei Treffen von ihr eingeladen wurde, haben mir meine Freunde davon abgeraten», erzählt er. Auch er sei misstrauisch gewesen und habe befürchtet, dass sie «etwas Polizeiliches» vorhabe. Deswegen habe er ein altes iPhone in die Jacke gepackt und die Treffen aufgezeichnet.
An beiden Abenden habe sie ihn stundenlang bezirzt. Es kam auch zu sexuellen Handlungen. Diese seien aber einvernehmlich gewesen. «Wieso liessen Sie sich auf sexuellen Kontakt ein, obwohl Sie entschlossen waren zur Scheidung und solche Bedenken hatten, dass Sie die Treffen aufzeichneten?», fragte Markus Trottmann, der Verteidiger der Ex-Frau, etwas ungläubig. «Weil es menschlich ist», entgegnete der Ex-Mann.
Heimliche Aufzeichnungen verwertbar
Für seinen Mandanten sei das eine äusserst belastende Situation gewesen, führte sein Anwalt Nicolas Roulet aus. Da habe es schiefe Blicke gegeben, Erklärungsnot bei Elterngesprächen in der Schule, die Wegweisung vom Haus, da bleibe einfach immer etwas hängen. «Das ist nichts Lapidares, Vergewaltigung ist ein wahnsinnig schwerwiegender Vorwurf.» Ein Vorwurf, von dem die Ex-Frau notabene von Anfang an gewusst habe, dass er nicht zutrifft. «Sie hätte in Kauf genommen, dass es zu einer Verhaftung kommt, was bei diesem Tatvorwurf nicht selten ist.»
Das Gericht sah den schweren Tatvorwurf denn auch als den ausschlaggebenden Rechtfertigungsgrund, weshalb die heimlich angefertigten Tonaufzeichnungen des Klägers als Beweismittel zulässig waren. «Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt das private Interesse der Beschuldigten hier klar», so Richter Karrer.
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