Toter Bub in BülachMutter von Paolo (4) soll in stationäre Therapie
Die Verfahren zu den Tötungsdelikten in Dübendorf und Bülach sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragt in beiden Fällen eine stationäre Massnahme.
Gleich zwei Tötungsdelikte haben in der Region Zürich vor über einem Jahr für Aufsehen gesorgt. Im Januar starb der vierjährige Paolo trotz sofort eingeleiteter Rettungsmassnahmen. Die 30-jährige Mutter S.L.* aus Kamerun kam in Untersuchungshaft. Nur einen Monat später fanden die Rettungskräfte auf einem Parkplatz in Dübendorf eine 29-jährige Kita-Angestellte tot auf. Die Polizei verhaftete einen psychisch beeinträchtigten Schweizer, der das Opfer zuvor gestalkt haben soll. Er hat die Tat zugegeben.
Beide Verfahren sind nun abgeschlossen, wie es bei der Oberstaatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage heisst. In beiden Fällen beantragt die Staatsanwaltschaft wegen einer psychischen Beeinträchtigung eine stationäre Massnahme. Ein Termin für die Verhandlungen vor Gericht gibt es noch nicht.
Frage der Schuldfähigkeit
Zum Fall des toten Paolo sagt Sprecher Erich Wenzinger: «Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter die vorsätzliche Tötung ihres Sohnes vor.» Aufgrund einer vorliegenden, durch ein externes Fachgutachten ausgewiesenen psychischen Beeinträchtigung stelle sich die Frage der Schuldfähigkeit. «Das Bezirksgericht Bülach wird diese Frage beurteilen und über einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Anordnung einer stationären Massnahme zu befinden haben.» Die Beschuldigte befindet sich nach wie vor in Haft.
Die ältere Schwester der beschuldigten Mutter glaubt an die Unschuld von L., wie sie nach der Tat zu 20 Minuten sagte: «Niemals im Leben hat sie ihrem Sohn etwas angetan – die beiden hatten ein ganz normales Mutter-Sohn-Verhältnis. Sie hat den kleinen Paolo immer beschützt und geliebt», sagt die Frau, die in Kamerun lebt. Am Tag vor der Tat habe sie mit L. per Whatsapp Kontakt gehabt: «Sie hat ganz normal gewirkt und nichts von irgendwelchen Schwierigkeiten erwähnt.»
Mord vorgeworfen
Nicht von vorsätzlicher Tötung, sondern von Mord geht die Staatsanwaltschaft im Fall Dübendorf aus. «Dem kurz nach der Tat verhafteten und geständigen Mann wirft die Staatsanwaltschaft Mord vor», so Wenzinger. Aufgrund einer vorliegenden, durch ein externes Fachgutachten ausgewiesenen psychischen Beeinträchtigung stelle sich auch bei ihm die Frage der Schuldfähigkeit. «Das Bezirksgericht Uster wird diese Frage beurteilen und über einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Anordnung einer stationären Massnahme zu befinden haben.» Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor in Haft.
Mehr Auskunft kann die Staatsanwaltschaft zu diesem Fall nicht geben – auch nicht darüber, in welcher Beziehung der Beschuldigte und das Opfer standen. Bei den Ermittlungen ging sie davon aus, dass der Verhaftete das Opfer zuvor gestalkt hatte.