Zürcher Weinland: Ein Pensionär muss seine 30 Jahr alte Modelleisenbahn abbrechen.

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Nach 30 JahrenNachbar nervt sich an Modelleisenbahn – Pensionär muss sie jetzt abbrechen

Ein Pensionär im Zürcher Weinland muss seine Modelleisenbahn, die er seit 30 Jahren im Garten stehen hat, abbrechen. 

Die Modelleisenbahn im Massstab 1:45 stand die letzten 30 Jahre in einem privaten Garten im Zürcher Weinland. 
Das Verwaltungsgericht entschied vor drei Monaten, dass der Besitzer – ein Pensionär – diese nun abbrechen muss. Der Grund: Ein Nachbar rekurrierte gegen das Urteil des Baurekursgerichts. 
Der Pensionär muss die Modelleisenbahn und die Thujahecke abbrechen. Ebenfalls muss er dem Nachbarn 4500 Franken Entschädigung für seine Aufwände bezahlen. Auch die Gerichtskosten über 8000 Franken werden dem Rentner verrechnet.  
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Die Modelleisenbahn im Massstab 1:45 stand die letzten 30 Jahre in einem privaten Garten im Zürcher Weinland. 

privat

Darum gehts

  • Ein Mann im Zürcher Weinland hatte 30 Jahre eine Modelleisenbahn im Garten. 

  • Ein Nachbar beschwerte sich nun darüber. 

  • Das Verwaltungsgericht zwingt nun den Pensionär, seine Modelleisenbahn sowie seine Hecke abzubrechen. 

Es war ein Entscheid des Verwaltungsgerichts im Dezember 2022, der einem pensionierten Ehepaar im Zürcher Weinland den Boden unter den Füssen wegzog: Die mit Liebe aufgebaute Modelleisenbahn im Garten, die seit 30 Jahren dort steht, muss abgebaut werden – ebenso die Thujahecke. 

Gegenüber dem «Landboten» sagt der Pensionär: «Mein Hobby ist zerstört worden.» Der Mann hatte seine Bahn Anfang der 90er-Jahre aufgebaut. Das Grundstück habe das Ehepaar damals extra gekauft, da der Hang im Garten sich wunderbar eignet, um eine Gebirgsmodellbahn nachzubauen. Im Garten stehen zwei Spuren – die eine 80, die andere 55 Meter lang. Der Massstab der Lokomotiven, Personen- und Güterwagen: 1:45. «Es ist ein Stück weit mein Leben», sagt der Mann, der im Lauf seines Berufslebens in der Eisenbahnindustrie arbeitete.

Damit ist es nun vorbei. Es ist nach wie vor ein Schock für das Ehepaar. Denn die Vorinstanz, das Baurekursgericht, hatte den Rückbau, vom lokalen Gemeinderat angeordnet, noch als unverhältnismässig betrachtet. Bahn und Hecke hätten also stehen bleiben dürfen. Ein Nachbar hatte aber etwas gegen dieses Urteil, rekurrierte und erhielt Recht. Das Ehepaar sagt gegenüber dem «Landboten», dass sie keine Kraft gehabt hätten, vor das Bundesgericht weiterzuziehen. 

Ehepaar hätte sich informieren müssen

Das Problem: Als das Ehepaar das Grundstück in den 90er-Jahren kaufte, lag ein Teil des Gartens in der Landwirtschaftszone. Das Ehepaar wusste davon nichts. Denn die Gemeinde hat vor 30 Jahren eine andere Auskunft zu den Zonen gegeben. Als vor zwei Jahren die Baudirektion das Ehepaar über die Landwirtschaftszone informierte, seien sie aus allen Wolken gefallen. «Es hat immer geheissen, dass dort eine Freihaltezone sei», sagt der Pensionär. Dies wurde – laut Aussage des Ehepaars – auch von der Verwaltung so kommuniziert, jedoch nie schriftlich festgehalten. 

Das Baurekursgericht hatte dem Ehepaar noch zugestanden, dass sie damals «gutgläubig» von einer Freihaltezone ausgegangen seien. Das Verwaltungsgericht sah dies jedoch anders. Seit 1984 gehöre ein Teil des Grundstücks zur Landwirtschaftszone. Sich vor einem Kauf oder Baus über die Zonenzugehörigkeit eines Grundstücks zu informieren, gehöre «zur zumutbaren Aufmerksamkeit und Sorgfalt».

Entschädigung für Nachbar

Mit anderen Worten: Das Verwaltungsgericht unterstellt dem Ehepaar – anders als das Baurekursgericht – dass die Modelleisenbahn «bösgläubig» erstellt wurde. Wegen der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht wird das Ehepaar zudem noch zur Kasse gebeten. Dem Nachbarn müssen sie 4500 Franken Entschädigung für seine Aufwände bezahlen. Und auch die Gerichtskosten von fast 8000 Franken werden dem Ehepaar verrechnet. 

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