CyberangriffeNachrichtendienst hat gegen das Gesetz verstossen – wusste es aber nicht
Im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes, für die keine Genehmigungen vorlagen, hat die Untersuchung des VBS keine schuldhaften Verstösse festgestellt.
Darum gehts
Von 2015 bis 2020 hatte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Informationen beschafft, ohne die entsprechenden Genehmigungen zu haben. Aufgrund dessen hat das VBS Ende 2021 eine Administrativuntersuchung eingeleitet, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Die Untersuchung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer zeigen demzufolge, dass der NDB nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verstossen habe, sondern die Rechtslage verkannt und die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt habe. Der Bericht enthalte verschiedene Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, die nun vom NDB geprüft und umgesetzt werden sollen, wie der VBS in einer Medienmitteilung schreibt.
Betroffen von der unerlaubten Informationsbeschaffung waren ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz bzw. Schweizer Interessen oder von der Schweiz aus gegen ausländische Einrichtungen verübten.
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