Nacktwanderer-Urteil weitergezogen

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AppenzellNacktwanderer-Urteil weitergezogen

Der Nacktwanderer, der im Mai vom Ausserrhoder Kantonsgericht freigesprochen wurde, muss sich vor Obergericht verantworten. Der Staatsanwalt hat das Urteil weitergezogen. Letztlich wird das Bundesgericht in Sachen Nackedei das letzte Wort haben.

Auch in Innerrhoden sind zwei laufende Nacktwanderer-Verfahren von 2009 bei der Staatsanwaltschaft hängig. Da die Ordnungsbussen von 200 Franken nicht bezahlt wurden, wurde das ordentliche Verfahren eröffnet. Das heisst laut dem Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli: «In absehbarer Zeit wird sich das Bezirksgericht mit den Fällen befassen.»

Selbstanzeiger

Einer der beiden Nacktwanderer in Innerrhoden hat sich sogar selber angezeigt. Das bedeutet für Brogli: «Diese Leute wollen einen Entscheid in Sachen Nacktwandern erzwingen.» Deshalb geht er davon aus, dass das Bundesgericht letztlich die Frage des Nacktwanderns klären werde.

In Innerrhoden besteht eine von der Landsgemeinde abgesegnete rechtliche Grundlage, ein klares Nacktwanderverbot, im kantonalen Strafrecht: Nachdem im Herbst 2008 mehrere Nacktwanderer im Alpstein aufgetaucht waren, verbot der Kanton die Nackedei auf Wanderwegen.

In Ausserrhoden ist die Rechtslage weniger klar: Der im Mai freigesprochene Nacktwanderer wurde wegen «unanständigen Benehmens» laut kantonalem Strafrecht angeklagt. Die Einzelrichterin sprach ihn davon frei und übertrug die Verfahrenskosten dem Staat.

Keine Kompetenz

Ihre Argumentation: Die Gesetzgebungskompetenz für Delikte gegen die sexuelle Integrität liege ausschliesslich beim Bund. Im Fall des Nacktwanderns soll die Verletzung Dritter in der Entblössung der Geschlechtsteile liegen. Genau in dieser Hinsicht solle der Strafrichter aber laut Botschaft zum neuen Sexualstrafrecht von 1992 nicht mehr tätig werden.

Für den Kanton bestehe kein Spielraum zur Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Damit folgte die Richterin weitgehend der Argumentation des Vertreters des Nacktwanderers, Puistola Grottenpösch. Der passionierte Schweizer Nacktwanderer, der auch bei Kurt Aeschbacher auftrat, hatte dargelegt, das Strafrecht sei kein Moralkodex.

Kein Mekka für «bare Födle»

Für den Ausserrhoder Staatsanwalt Christian Bötschi hingegen war klar: «Ausserrhoden darf kein Mekka für Leute werden, die 'bare Födle' herumlaufen.» Deshalb zog er das Urteil weiter.

Die Innerrhoder hingegen operieren nicht mit Sexualstrafrecht, sondern mit der öffentlichen Ordnung. Dafür haben die Kantone die Kompetenz.

Das Berner Obergericht legte 2006 dar, «das völlig nackte Auftreten eines Menschen in der Öffentlichkeit» sei durchaus als «unanständiges Benehmen» zu taxieren. (sda)

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