Gegen rechts«Nazi-Jäger»-Heinz Kaiser fordert Pnos-Verbot
Gehört die Pnos bald der Vergangenheit an? Nach der Verurteilung von fünf Pnos-Exponenten setzt sich der Kläger Heinz Kaiser für ein Verbot der Partei ein. In den kommenden Wochen will er einen Antrag auf Auflösung beim Staatsanwalt deponieren.
Heinz Kaiser hat allen Grund zum Feiern: Nach der Verurteilung 2005 von fünf Gründern der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) wegen Rassendiskriminierung verurteilte das Aarauer Bezirksgericht am Donnerstag fünf weitere Vorstandsmitglieder (20 Minuten Online berichtete). Ein weiterer Sieg für den Kläger und Nazi-Jäger Kaiser, mit dem er äusserst zufrieden ist: «Der Prozess war ein voller Erfolg», sagt Kaiser. Dass das Strafmass gering ausfiel, ist ihm egal: «Ich bin nicht auf Bussen und Strafen aus, sondern auf einen rechtskräftigen Beweis, dass diese sogenannte Partei gegen Gesetze verstösst.»
Jede Verurteilung ist Wasser auf seine Mühlen. Minutiös sammelt er seit sechs Jahren Fakten und Daten zu den Vergehen von Pnos-Mitgliedern und deren Verurteilungen. Mit einem Ziel, wie er sagt: «Diese Partei soll aufgelöst werden.» Mit der Klage gegen die «rechtswidrige Vereinigung», wie er die Pnos nennt, hat er bisher gewartet. Damit ist jetzt Schluss: «Ich werde in den kommenden zwei bis drei Wochen einen Vorstoss beim Staatsanwalt deponieren», so Kaiser.
«Ein Verbot wäre denkbar»
Bereits nach der Verurteilung im Jahr 2005 wurde ein mögliches Verbot diskutiert. Hans Stutz, Journalist und Kenner der rechtsextremen Szene in der Schweiz, sagte damals gegenüber der «Aargauer Zeitung»: «Ein Verbot wäre denkbar, es gibt die Möglichkeit, Vereine aufzulösen, deren Ziele gegen Gesetze verstossen.» Und genau darauf zielt Heinz Kaiser: «Nach Artikel 78 des Zivilgesetzbuches darf ein Verein nichts Widerrechtliches oder Unsittliches machen, sonst kann er aufgrund einer Klage aufgelöst werden», erklärt Kaiser. Die Pnos verstosse mit ihrer Haltung, ihrem Verhalten und ihren Taten gegen dieses Gesetz. «Ich kann das nicht nur dokumentieren, sondern habe dank der Verurteilungen auch richterliche Belege dafür», so Kaiser. Ob dies tatsächlich der Fall ist und das für ein Verbot der Pnos reicht, muss letztlich aber ein Gericht beurteilen.