Neophytenverbot: Diese Pflanzen dürfen nicht mehr in den Garten

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NeophytenverbotDiese 31 Pflanzen darfst du bald nicht mehr in den Garten setzen

Der Bundesrat hat ernst gemacht. Ab dem 1. September sind 31 Pflanzen auf einer Verbotsliste. Neuanpflanzen dieser Gewächse ist ab dann verboten. In der Bildstrecke zeigen wir dir, was du nicht mehr in den Garten oder auf deinem Balkon setzen darfst.

<strong>Kirschlorbeer</strong> ist der wohl bekannteste Neophyt und in <strong>Südwestasien</strong> sowie&nbsp;<strong>Südosteuropa</strong> heimisch. Ihn und die folgenden Pflanzen in dieser Bildstrecke darfst du ab September nicht mehr pflanzen.&nbsp;<br>Der immergrüne Strauch oder kleine Baum <em>(lat. Prunus laurocerasus)</em> wird bis zu 15 Meter hoch und hat dunkelgrüne, glänzende Blätter sowie Trauben von kleinen, weissen, duftenden Blüten. Er wird oft für Hecken verwendet, da er dichtes Laub bildet. Jedoch gilt er in einigen Regionen als invasiv und verdrängt heimische Arten, wenn man ihn nicht sorgfältig pflanzt und <strong>regelmässig zurückschneidet</strong>.
Der <strong>Schmetterlingsstrauch</strong> <em>(Buddleja davidii)</em>, aus <strong>China</strong> stammend, wird bis zu 5 Meter hoch und zieht mit seinen bunten Blüten von Mai bis August Schmetterlinge an. Obwohl er in Gärten beliebt ist, gilt er in vielen Regionen als invasiv, da er sich <strong>schnell ausbreitet</strong> und einheimische Pflanzen verdrängen kann. Kontrollmassnahmen umfassen <strong>Ausreissen vor der Samenreife</strong>.
Die <strong>Chinesische</strong> <strong>Hanfpalme</strong> <em>(Trachycarpus fortunei), </em>hierzulande auch Tessinerpalme genannt, stammt aus Teilen <strong>Chinas</strong>, <strong>Japans</strong>, <strong>Myanmars</strong> und <strong>Indiens</strong>. Diese robuste immergrüne Palme wird bis zu 20 Meter hoch und ist für ihre grossen, fächerförmigen Blätter bekannt und wird hauptsächlich wegen ihrer Optik gepflanzt.
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Kirschlorbeer ist der wohl bekannteste Neophyt und in Südwestasien sowie Südosteuropa heimisch. Ihn und die folgenden Pflanzen in dieser Bildstrecke darfst du ab September nicht mehr pflanzen. 
Der immergrüne Strauch oder kleine Baum (lat. Prunus laurocerasus) wird bis zu 15 Meter hoch und hat dunkelgrüne, glänzende Blätter sowie Trauben von kleinen, weissen, duftenden Blüten. Er wird oft für Hecken verwendet, da er dichtes Laub bildet. Jedoch gilt er in einigen Regionen als invasiv und verdrängt heimische Arten, wenn man ihn nicht sorgfältig pflanzt und regelmässig zurückschneidet.

InfoFlora/Erwin Jörg/CC BY 4.0

Darum gehts

  • Einige beliebte Gartenpflanzen sind in der Schweiz ab dem 1. September verboten.

  • Darunter die Tessinerpalme, der Kirschlorbeer und der Sommerflieder. Sie dürfen nicht mehr importiert, verkauft oder verschenkt werden.

  • Eine noch strengere Liste gilt für über 20 weitere Arten. Das Einzige, was man mit ihnen machen darf, ist ausreissen.

Tessinerpalme, Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder haben eines gemeinsam: Ab dem 1. September stehen sie auf einer schwarzen Liste. Der Import, der Verkauf und das Verschenken dieser Pflanzen ist ab dann verboten. Allerdings darf man betroffene Pflanzen, die davor schon im Garten sind, behalten.

Hast du eine der aufgeführten Pflanzen bei dir im Garten?

Der Handel hat sich zwar schon länger auf das kommende Verbot eingerichtet und verkauft beispielsweise kaum noch Kirschlorbeer, aber die beliebte Tessinerpalme bleibt bei mindestens einem Baumarkt noch bis zum letzten Tag im Sortiment, wie 20 Minuten kürzlich berichtete.

Noch strikter ist das Verbot bei den Pflanzen in der folgenden Bildstrecke. Für sie gilt ein sogenanntes «Umgangsverbot». Heisst: Das Einzige, was man damit machen darf, ist, sie auszureissen.

<strong>Ambrosien</strong>/<strong>Traubenkräuter</strong> <em>(</em><em>Ambrosia</em> <em>spp</em><em>.</em><em>)</em>
<strong>Syrische</strong> <strong>Seidenpflanze</strong> <em>(Asclepias syriaca)</em>
<strong>Karolina</strong><strong>-</strong><strong>Haarnixe</strong> <em>(Cabomba caroliniana)</em>
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Ambrosien/Traubenkräuter (Ambrosia spp.)

Tamedia

Ausgerissene Neophyten sollten nicht kompostiert werden, da die Samen das je nachdem überstehen können. Viele Gemeinden bieten aber einen kostenlosen «Neophytensack» an, den man gratis beziehen kann und mit dem man die invasiven Pflanzen gratis der Kehrichtabfuhr mitgeben kann.

Viele Gemeinden bieten einen «Neophytensack» an, mit dem man invasive Pflanzen gratis entsorgen kann.

Viele Gemeinden bieten einen «Neophytensack» an, mit dem man invasive Pflanzen gratis entsorgen kann.

20min/Stefan Lanz

Das Schweizer Verbot wird auch in Europa genau verfolgt. So fand die Bekanntgabe vor wenigen Wochen in den deutschen Medien ein grosses Echo. Ein Verbot des Kirschlorbeers oder des Schmetterlingsflieders droht in Deutschland laut mehreren Medien derzeit aber noch nicht. Dies, weil vor allem der Kirschlorbeer auch nicht auf der Pflanzen-Verbotsliste der EU steht.

In diversen Posts in den sozialen Medien gehen derweil die Emotionen hoch. Viele finden, ein Verbot sei dringend notwendig, denn der Kirschlorbeer bringe der einheimischen Insekten- und Vogelwelt wenig bis nichts, er breite sich bloss in der Umwelt aus, während andere User, vielleicht mit Blick auf den liebgewonnenen Sichtschutz vor dem Nachbarn, argumentieren, dass die Pflanze eben sehr einen Nutzen habe, einfach eher für die Menschen.

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