NeophytenverbotDiese 31 Pflanzen darfst du bald nicht mehr in den Garten setzen
Der Bundesrat hat ernst gemacht. Ab dem 1. September sind 31 Pflanzen auf einer Verbotsliste. Neuanpflanzen dieser Gewächse ist ab dann verboten. In der Bildstrecke zeigen wir dir, was du nicht mehr in den Garten oder auf deinem Balkon setzen darfst.
Darum gehts
Einige beliebte Gartenpflanzen sind in der Schweiz ab dem 1. September verboten.
Darunter die Tessinerpalme, der Kirschlorbeer und der Sommerflieder. Sie dürfen nicht mehr importiert, verkauft oder verschenkt werden.
Eine noch strengere Liste gilt für über 20 weitere Arten. Das Einzige, was man mit ihnen machen darf, ist ausreissen.
Tessinerpalme, Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder haben eines gemeinsam: Ab dem 1. September stehen sie auf einer schwarzen Liste. Der Import, der Verkauf und das Verschenken dieser Pflanzen ist ab dann verboten. Allerdings darf man betroffene Pflanzen, die davor schon im Garten sind, behalten.
Hast du eine der aufgeführten Pflanzen bei dir im Garten?
Der Handel hat sich zwar schon länger auf das kommende Verbot eingerichtet und verkauft beispielsweise kaum noch Kirschlorbeer, aber die beliebte Tessinerpalme bleibt bei mindestens einem Baumarkt noch bis zum letzten Tag im Sortiment, wie 20 Minuten kürzlich berichtete.
Noch strikter ist das Verbot bei den Pflanzen in der folgenden Bildstrecke. Für sie gilt ein sogenanntes «Umgangsverbot». Heisst: Das Einzige, was man damit machen darf, ist, sie auszureissen.
Ausgerissene Neophyten sollten nicht kompostiert werden, da die Samen das je nachdem überstehen können. Viele Gemeinden bieten aber einen kostenlosen «Neophytensack» an, den man gratis beziehen kann und mit dem man die invasiven Pflanzen gratis der Kehrichtabfuhr mitgeben kann.

Viele Gemeinden bieten einen «Neophytensack» an, mit dem man invasive Pflanzen gratis entsorgen kann.
20min/Stefan LanzDas Schweizer Verbot wird auch in Europa genau verfolgt. So fand die Bekanntgabe vor wenigen Wochen in den deutschen Medien ein grosses Echo. Ein Verbot des Kirschlorbeers oder des Schmetterlingsflieders droht in Deutschland laut mehreren Medien derzeit aber noch nicht. Dies, weil vor allem der Kirschlorbeer auch nicht auf der Pflanzen-Verbotsliste der EU steht.
In diversen Posts in den sozialen Medien gehen derweil die Emotionen hoch. Viele finden, ein Verbot sei dringend notwendig, denn der Kirschlorbeer bringe der einheimischen Insekten- und Vogelwelt wenig bis nichts, er breite sich bloss in der Umwelt aus, während andere User, vielleicht mit Blick auf den liebgewonnenen Sichtschutz vor dem Nachbarn, argumentieren, dass die Pflanze eben sehr einen Nutzen habe, einfach eher für die Menschen.
Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?
Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.