AtomstreitNeue Sanktionen gegen den Iran
Der Bundesrat hat neue Sanktionen gegen Iran verhängt – unter anderem ein Ausfuhrverbot von schwerem Kriegsgerät sowie ein Beteiligungsverbot an gewissen Firmen.
Der Bundesrat folgt der Resolution des UNO-Sicherheitsrats vom 9. Juni und verfügt zusätzliche Zwangsmassnahmen. Iranische Staatsangehörige, Unternehmen, Organisationen oder die Regierung dürfen demnach keine Beteiligungen an Schweizer Firmen kaufen, deren Technologien für das iranische Atom- und Raketenprogramm verwendet werden könnten.
Das Ausfuhrverbot von schwerem Kriegsmaterial umfasst ebenfalls damit zusammenhängende Dienstleistungen und Finanzierungen. Das Ausfuhrverbot hat keine weiteren Konsequenzen. Die Schweiz erteilt nach Bundesratsangaben vom Mittwoch seit Jahren keine Bewilligung zur Kriegsmaterialausfuhr nach Iran. Die neuen Sanktionen gelten ab Donnerstag.
Teilweise umgesetzt
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat Teile der Sicherheitsratsresolution bereits am 23. Juni umgesetzt. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, wurden gegen 36 Personen Einreisesperren verhängt.
Die Gelder von 40 iranischen Firmen und Organisationen und einer Einzelperson sind gesperrt. Dem Staatssekretariat für Wirtschaft wurden bisher keine Vermögenswerte dieser zusätzlich Sanktionierten gemeldet. Aktuell sind im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Iran 1,5 Millionen Franken gesperrt.
Die übrigen Beschlüsse der Resolution lassen sich im Rahmen der bestehenden Gesetzesgrundlagen umsetzen. Der Sicherheitsrat hatte die zusätzlichen Sanktionen am 9. Juni beschlossen, weil Iran Forderungen zur Aussetzung des Nuklearprogramms nicht erfüllt hatte. Als UNO-Mitglied muss die Schweiz Beschlüsse des Sicherheitsrates umsetzen. (sda)