Neue Sitzverteilung im Grossen Rat

Aktualisiert

Thurgauer WahlgesetzNeue Sitzverteilung im Grossen Rat

Der Kanton Thurgau ändert sein Wahlgesetz. Die Zahl der Grossratsmandate eines Bezirks wird künftig nach der Einwohnerzahl berechnet und nicht mehr nach der Zahl der Stimmberechtigten. Von der neuen Regelung profitiert Kreuzlingen.

Der Bezirk Kreuzlingen, mit seinem hohen Ausländeranteil, hätte durch die neue Bezirkseinteilung nach der alten Regelung vier Grossratsmandate verloren. Parlamentarier aus Kreuzlingen beantragten deshalb eine Änderung des Wahlgesetzes.

Ihre Motion wurde vom Rat am Mittwoch mit grossem Mehr erheblich erklärt. Der Regierungsrat hatte bereits erklärt, den Motionsauftrag umsetzen zu wollen.

Der Bund berechnet bereits heute die Zuteilung der Parlamentsmandate auf Grund der Einwohnerzahlen eines Kantons. Im Thurgau ist dafür bisher die Zahl der Stimmberechtigten massgebend.

18 statt 22 Mandate

Dass dies in Zukunft zu Problemen führt, wurde nach der Annahme der neuen Bezirkseinteilung Ende 2009 deutlich. Die Reduktion der acht Bezirke auf fünf wurde vor allem damit begründet, die Bezirke sollten etwa gleich gross sein.

Nur so sei eine gerechte Verteilung der Grossratsmandate möglich. Dabei wurde errechnet, dass die neuen Bezirke jeweils zwischen 22 und 33 Mandate haben würden. Nach der Abstimmung stellte sich aber heraus, dass nach der heutigen Methode der Bezirk Kreuzlingen nur noch 18 statt 22 Mandate hätte.

Hoher Ausländeranteil

Dies war die Folge des hohen Ausländeranteils vor allem in der Stadt Kreuzlingen. In der 19'000-Einwohner-Gemeinde haben rund 49 Prozent der Einwohner keinen Schweizer Pass.

Die grosse Mehrheit der Ratsmitglieder war der Meinung, dies sei nicht sinnvoll. Schliesslich gehe es im Grossen Rat um Fragen, die den ganzen Kanton beträfen und nicht nur Schweizerinnen und Schweizer. (sda)

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