Neuer Finanzausgleich: Ständerat berät über die Dotierung der Töpfe
Als erste Kammer hat der Ständerat die Debatte über die Dotierung der Töpfe für den neuen Finanzausgleich aufgenommen. Einigkeit herrschte beim Ziel, das finanzielle Gefälle zwischen den Kantonen zu verringern.
Trotz dem Unbehagen der Geberkantone dürften sich die austarierten Anträge von Bundesrat und Kommission durchsetzen.
Ende November 2004 hatte der Souverän die Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) gutgeheissen. Es folgte ein Gesetzespaket der Räte, das diese Verfassungsgrundlage konkretisiert. Mit einer dritten und letzten Botschaft wird nun gleichsam die Zeche präsentiert.
Allgemein kam die Vorlage, mit der die Gefässe des neuen Finanzausgleichs gefüllt werden, im Ständerat gut an. Unbestritten war das Ziel, das Gefälle unter den Kantonen zu verringern und alle Stände mit minimalen eigenen Mitteln auszustatten. Damit werde der Föderalismus gestärkt, hiess es von allen Seiten.
Am Mobile nicht rütteln
Schon in der Eintretensdebatte, an der sich mehr als die Hälfte des Rates beteiligte, drückten allerdings die Vertreterinnen und Vertreter der ressourcenstarken Kantone ihr Unbehagen aus. Die Geberkantone fühlten sich nicht ernstgenommen, sagte Trix Heberlein (FDP/ZH). Laut Anita Fetz (SP/BS) hätten sie «etwas mehr Fairness» verdient.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Kommissionspräsident Fritz Schiesser (FDP/GL) erinnerten daran, dass die Dotierung der Töpfe wie die ganze NFA ein Konsenswerk von Bund und Kantonen sei. Am «Mobile» dürfe nicht gerüttelt werden, sagte Merz und schloss sich so Hans Lauri (SVP/BE) an, der von einem «kunstvoll geschliffenen Kompromiss der Kompromisse» sprach.
Die Anträge der Geberkantone
Beim Ressourcenausgleich, der die heutigen Finanzkraftaufschläge auf den Subventionen durch zweckfreie Beiträge ersetzt, wird die kleine Kammer am Mittwoch den Rat des Finanzministers beherzigen können: An diesen wichtigsten Topf sollen der Bund 1,8 Milliarden und die acht ressourenstarken Kantone 1,3 Milliarden jährlich beisteuern.
Damit würde der horizontale Ausgleich der Kantone auf 70 Prozent des vertikalen Ausgleichs durch den Bund festgelegt. Eine erste Minderheit unter Fetz will es beim verfassungsmässigen Minimum von zwei Dritteln bewenden lassen und den Beitrag der reichen Kantone um 60 Millionen kürzen. Eine zweite unter Rolf Schweiger (FDP/ZG) schlägt eine Reduktion um 34 Millionen vor.
Lasten- und Härteausgleich
Zu reden geben wird am zweiten Tag auch der vom Bund finanzierte Ausgleich von 682 Millionen für Sonderlasten. Laut Bundesrat und Kommission sollen je 341 Millionen in einen soziodemografischen und einen geografisch-topografischen Ausgleich fliessen. Eine Minderheit möchte das Gewicht zugunsten der urbanen Kantone verschieben.
Als vierter Topf schliesslich steht ein Härteausgleich zur Diskussion, der zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen alimentiert wird und nach acht Jahren sukzessive abgebaut werden soll. Eine Kommissionsminderheit will die Einlage um 173 Millionen von 431 auf 258 Millionen reduzieren. (sda)