Fussballfans vor GerichtFrauenverachtendes Plakat bleibt ohne Strafe
Sechs junge Männer stehen wegen eines frauenverachtenden Fanbanners im Winterthurer Stadion vor Gericht. Alle Beschuldigten wurden freigesprochen.
Darum gehts
Ein Skandal-Plakat an einem Match zwischen FC Winterthur und FC Schaffhausen sorgte im Mai 2019 für Schlagzeilen.
Nun stehen sechs Personen wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit vor Gericht.
Ihnen drohen teilweise unbedingte Geldstrafen bis zu 12’000 Franken.
Vor Gericht distanzieren sich alle Beschuldigten von der Aktion.
FC-Schaffhausen-Fans schockierten im Mai 2019 bei einem Spiel gegen den FC Winterthur im Stadion Schützenwiese mit einem Skandal-Plakat. Auf dem Banner stand «Winti Fraue f*** und verhaue». Das hat nun ein Nachspiel: Sechs junge Männer aus dem Kanton Schaffhausen und der Ostschweiz standen am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur. Dieses sprach alle sechs Beschuldigten frei.
Der in der Anklageschrift beschriebene Sachverhalt sei zutreffend und werde durch die Videoaufnahmen und die Aussagen der Beschuldigten bestätigt, begründete der Richter seinen Entscheid. «Der Inhalt des Banners ist zwar frauenverachtend, sexistisch und unter jeglicher Sau, aber nicht strafbar.» Das Transparent sei eine Provokation an die gegnerischen Fans gewesen, nicht nur gegen Frauen. «Es ist unwahrscheinlich dass eine Drittperson damit zu Gewalt gegen Frauen aufgestachelt wird», sagte der Richter. Der Text könne deshalb nicht tatsächlich als Aufruf aufgefasst werden.
«Völlig daneben»
Am Prozess distanzierten sich die sechs Beschuldigten von der Aktion: «Völlig daneben» und «total dumm und unüberlegt» sei das gewesen. Keiner der sechs Fussballfans will aber das Banner angefertigt und ins Stadion geschmuggelt haben. Einer sagt, dass er sich nur einige Sekunden unter dem Transparent aufgehalten und sich sofort distanziert habe, als er sah, was darauf stand. Ein weiterer Beschuldigter will erst am nächsten Morgen auf den Bildern in den Medien den Text gesehen haben.
Betrunkene Fans
Unisono betonten alle, dass sie gegen sexuelle Gewalt an Frauen seien. «Das war auch nicht so gemeint gewesen, wir haben uns überhaupt nichts gedacht», sagt einer. Alle seien damals betrunken gewesen. «Bei Auswärtsspielen trinkt man halt», begründet ein anderer. Er kritisierte die Untersuchungsbehörden, die mit grossem Aufwand ermittelt hätten. Drei der Beschuldigten sind vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch.
Nur einer der Beschuldigten wurde am Prozess von einem erbetenen Verteidiger begleitet. Für seinen Mandanten verlangte er einen Freispruch. «Der Beschuldigte hätte davon ausgehen können, dass die Spruchbänder von den Fanbetreuern kontrolliert werden, bevor sie ins Stadion gebracht werden.» Das sei an jenem Tag aufgrund eines Missverständnisses nicht geschehen. Laut dem Anwalt war der Text auf dem Banner zwar beschämend, strafrechtlich aber nicht relevant. «Im Fanmilieu herrscht eine raue Kultur.»
Geldstrafen bis 12’000 Franken
Laut der Anklageschrift haben die Schweizer im Alter zwischen 20 und 28 Jahren das 15 Meter lange Transparent eine Minute lang in die Höhe gehalten und den Text lauthals ins Stadion geschrien. Angeklagt sind die Männer aus diesem Grund wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Mit ihrem Verhalten hätten sie zu sexueller oder körperlicher Gewalt gegen Frauen aufgerufen.
Für die drei Hauptangeklagten aus dem Kanton Schaffhausen verlangt der Staatsanwalt eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken beziehungsweise zu 50 Franken. Den drei anderen Beschuldigten droht eine bedingte Geldstrafe und Bussen zwischen 500 und 1800 Franken.
Scharfe Kritik nach Aktion
Die Aktion war scharf kritisiert worden. «Man kann auf gar keinen Fall ein solch widerwärtiges Spruchband präsentieren, das soll und muss jedem klar sein. Auch wenn das Spruchband nicht ernst gemeint, sondern einfach unüberlegt war, wäre eine Strafe definitiv gerechtfertigt», hiess es bei der Fanorganisation Schaffhauser Bierkurve.
SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr etwa schrieb auf Twitter, dass das ein klarer Aufruf zu Gewalt gegen Frauen ist. «Da reicht eine Entschuldigung nicht! Hier muss der Club weitergehende Massnahmen ergreifen, um solches für ein und allemal zu verhindern.» Fussballerin Sarah Akanji verurteilte die Aktion ebenfalls: «Sexismus hat weder im Stadion noch sonstwo auf der Welt Platz.» Der FC Schaffhausen verurteilte die Aktion einiger Anhänger des Vereins aufs Schärfste: «Der Verein distanziert sich in aller Form von Diskriminierung, Gewalt und Sexismus. Solche Transparente dürfen nicht toleriert werden.»
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Wirst du oder wird jemand, den du kennst, aufgrund der Geschlechtsidentität diskriminiert?
Hier findest du Hilfe:
Gleichstellungsbüros nach Region
Gleichstellungsgesetz.ch, Datenbank der Fälle aus Deutschschweizer Kantonen
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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