MerzNoch keine UBS-Kundendaten an USA geliefert
Die USA haben auf dem Amtshilfeweg bisher noch keine Kundendaten der UBS über mutmassliche Steuerbetrüger erhalten. Dies sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz in einem Interview.

«Physisch sind noch keine Unterlagen übermittelt worden», sagte Merz gegenüber der Zeitung «Sonntag».
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bisher in rund 600 Fällen Schlussverfügungen erlassen. In mehr als 200 Fällen wehrten sich die betroffenen UBS-Kunden nicht gegen die Amtshilfe, wie die Steuerverwaltung bereits Ende letzten Jahres erklärt hatte. Diese Verfügungen sind also rechtkräftig und hätten vollzogen werden können. Wie Merz gegenüber der Zeitung «Sonntag» sagte, ist dies aber noch nicht geschehen.
Das am letzten Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt das ganze Amtshilfeverfahren in Frage, bei dem die USA auf Grund des im vergangenen August abgeschlossenen Vergleichsankommens mit der Schweiz auf die Übermittlung von rund 4450 Kundendossiers gehofft hatten.
Ausserhalb der regulären Amtshilfe hatte die UBS auf Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma den USA am 18. Februar 2009 255 Kundendossiers von mutmasslichen Steuerbetrügern ausgehändigt. Dieses Vorgehen ist vom Bundesverwaltungsgericht inzwischen als rechtswidrig eingestuft worden. (dapd)
Das Wichtigste zum Gerichtsurteil
Wie weitreichend sind die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts?
Sie könnten sehr weitreichend sein. Laut Schätzungen betrifft das Urteil 4200 der 4450 Kundendossiers, die der Bund gemäss dem Vertrag der US-Steuerbehörde IRS innert eines Jahres liefern sollte. Damit darf die Schweiz womöglich bei 94 Prozent der mutmasslichen US-Steuersünder keine Amtshilfe leisten.
Gibt es für die Schweiz eine Hintertür?
Womöglich, wenn sich 10 000 amerikanische UBS-Kunden bei der US-Justiz selbst angezeigt haben, könnten sich die USA zufriedengeben. Ob diese Zahl erreicht ist, ist aber offen. «Wir sind daran, dies abzuklären», so Guido Balmer, Sprecher des Justizdepartements, gestern. Im November haben die US-Steuerbehörden die Zahl von 14 700 Selbstanzeigen offengelegt. Unklar ist aber, wie viele davon UBS-Kunden betreffen.
Was sagen die USA?
Bislang noch nichts Konkretes. Die IRS liess lediglich verlauten, sie gehe weiterhin davon aus, dass die Schweiz den Vertrag erfülle.
Was ist der Unterschied zum Finma-Urteil?
Dass die Finanzmarktaufsicht Finma 285 UBS-Kundendossiers an die USA auslieferte, beurteilte das Gericht vor zwei Wochen als illegal. Die Daten jedoch haben die USA längst erhalten. Beim jetzigen Entscheid geht es um Unterlagen, die laut Bundesrat Hans-Rudolf Merz noch allesamt in der Schweiz sind. (nm)