Beschwerde eingereicht - Nun muss sich das Bundesgericht mit dem Basler Bettelverbot befassen

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Beschwerde eingereichtNun muss sich das Bundesgericht mit dem Basler Bettelverbot befassen

Das seit September wiedereingeführte Bettelverbot soll nun vom Bundesgericht geprüft werden. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen fechten die neuen Bestimmungen an.

Seit Anfang September ist in Basel nach monatelangen Diskussionen und Kontroversen wieder ein verschärftes Bettelverbot in Kraft getreten.
Stephanie Eymann, Justiz- und Sicherheitsdirektorin des Kantons Basel-Stadt, verkündete am 26. August 2021 die Wiedereinführung des Bettelverbots.
Doch die Debatte rund um das Bettelverbot ist noch nicht zu Ende.
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Seit Anfang September ist in Basel nach monatelangen Diskussionen und Kontroversen wieder ein verschärftes Bettelverbot in Kraft getreten.

20min/Steve Last

Darum gehts

  • In Basel wurde Anfang September wieder ein verschärftes Bettelverbot eingeführt.

  • Viele Bettelnde haben Basel schon wieder verlassen.

  • Doch nun wollen die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel das neue Verbot bis vor das Bundesgericht ziehen.

  • Es verstosse laut ihnen gegen das Bundes- und Völkerrecht sowie das kantonale Verfassungsrecht.

Seit Anfang September ist in Basel nach monatelangen Diskussionen und Kontroversen wieder ein verschärftes Bettelverbot in Kraft getreten. Viele Bettelnde haben Basel bereits wieder verlassen. Doch die Debatte rund um das Bettelverbot ist noch nicht zu Ende. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel (DJS) haben sich laut einer Mitteilung am Dienstag zusammen mit weiteren Beschwerdeführenden dazu entschieden, die neuen Bestimmungen des wiedereingeführten Bettelverbots beim Bundesgericht anzufechten.

Die Beschwerde richtet sich laut den DJS gegen die Bestimmungen des Übertretungsstrafgesetzes, welche laut ihrer Einschätzung gegen das Bundes- und Völkerrecht sowie das kantonale Verfassungsrecht verstössen. Besonders in den Bestimmungen über das «Betteln in organisierter Art und Weise» sähen sie einen Verstoss gegen das Bundesrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention.

«Die neuen Bestimmungen richten sich explizit gegen Menschen aus Osteuropa»

Gemäss ihnen bedrohten diese Bestimmungen «Menschen auch im Rahmen eines passiven Bettelns und innerhalb von Familie mit einer Strafe», wie es weiter heisst. Auch gegen die «örtliche Einschränkung erlaubten Bettelns» richtet sich die Beschwerde der DJS. «Diese Regeln führen dazu, dass das Betteln in der Innenstadt und an allen anderen belebten Orten quasi verunmöglicht wird», heisst es in der Mitteilung.

Der Luzerner Rechtsanwalt Markus Husmann, der die Beschwerdeführenden vertritt, sagte zur «bz Basel», dass sich diese neuen Bestimmungen explizit gegen Menschen aus Osteuropa und Roma richten würden. Dies sei diskriminierend. Wie die Zeitung schreibt, gebe es mehrere Beschwerdeführende, darunter befinde sich mindestens eine bettelnde Person. Gemäss Anwalt Husmann wäre eine Nutzungsverordnung, wie sie bei Strassenmusikern und -künstlern existiert, eher sachgerecht.

Laut der Zeitung könne es bis zu einem Jahr gehen, bis das Bundesgericht über die Beschwerde entscheidet. Die Beschwerdeführenden überlegen sich einen weiteren Schritt bis dahin: Sie wollen beim Bundesgericht beantragen, dass das Basler Bettelverbot per sofort wieder aufgehoben wird, bis der Entscheid gefallen ist.

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