Flugausfall bei der Swiss: Nur wer hartnäckig ist, bekommt Geld

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Aktueller Fall zeigtNur wer hartnäckig bleibt, bekommt von der Swiss auch Geld

Kommt es zu einer Annullation, müssen Airlines meist auch eine Entschädigung zahlen. Die Swiss jedoch überweist nur jenen Passagieren Geld, die sich auch wirklich zur Wehr setzen. Das zeigt ein aktueller Fall.

Die Swiss musste vor wenigen Monaten einen Flug nach Kopenhagen annullieren.
Grund dafür war ein Problem mit dem Autopiloten.
Doch längst nicht alle Passagiere erhielten auch Geld erstattet – zumindest im ersten Augenblick.
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Die Swiss musste vor wenigen Monaten einen Flug nach Kopenhagen annullieren.

20min/Marco Zangger

Swiss: Darum gehts

  • Gregor Herger sass vor wenigen Monaten in einem Swissflieger, der aufgrund eines Defekts annulliert werden musste.

  • Der Jurist verlangte daraufhin eine Entschädigung – jedoch ohne Erfolg. Erst als er die Aufsichtsbehörde involvierte, bekam er Geld.

  • Auch Monika Hürlimann sass in dem Flieger, sie erhielt trotz Entschädigungsforderung aber kein Geld erstattet.

  • Swiss begründet die unterschiedlichen Entscheide mit einem internen Kommunikationsproblem.

Eigentlich sollte es ein ganz entspanntes Familienwochenende in Dänemark werden. Wegen eines Problems mit dem Autopiloten wurde der Flug von Monika Hürlimann und ihrem Ehemann sowie von ihrem Schwager Gregor Herger und seiner Frau aber überraschend annulliert. Alternativ flogen sie erst spätabends mit einer Ersatzmaschine ab.

«Wir erreichten Kopenhagen erst mit zehnstündiger Verspätung und haben damit einen ganzen Ferientag verloren», beschwert sich Gregor Herger in der SRF-Sendung «Kassensturz». Immerhin können sie aber aufgrund des technischen Defekts und der darauffolgenden Annullation mit einer Entschädigung rechnen – so sieht es zumindest die Fluggastrechteverordnung vor (siehe Box unten).

Swiss zahlt erst Monate später

Doch auch das funktioniert – zunächst – nicht. Denn: Die Swiss lehnt Gregor Hergers Ausgleichszahlung kategorisch ab. «Ich bin Rechtsanwalt und lasse mich nicht abspeisen. Vor allem, wenn man weiss, dass man einen Rechtsanspruch hat», sagt Gregor Herger.

Ein aktueller Fall zeigt: Die Swiss zahlt eine Annullationsentschädigung erst nach mehrfacher Einsprache.

Ein aktueller Fall zeigt: Die Swiss zahlt eine Annullationsentschädigung erst nach mehrfacher Einsprache.

IMAGO/CHROMORANGE

Der Jurist interveniert beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Daraufhin leitet die Aufsichtsbehörde über die Fluggesellschaften eine Untersuchung ein und verlangt von der Swiss eine Stellungnahme. Anderthalb Monate lang passiert nichts, bis Herger auf einmal eine Gutschrift von 470 Franken auf seinem Konto entdeckt. Kommentarlos, von der Swiss.

Alle Passagiere erhalten eine Entschädigung

Daraufhin versucht auch Monika Hürlimann ihr Glück und reicht ebenfalls eine Entschädigungsforderung für sich und ihren Ehemann ein – jedoch ohne Erfolg. Die Swiss lehnt ihren Antrag ab.

«Ich fühle mich für dumm verkauft», sagt Hürlimann. «Ich erwarte, dass die Swiss mich gleichbehandelt wie meinen Schwager», schliesslich hätten sie im gleichen Flugzeug gesessen.

«Die Flugbranche ist hart umkämpft. Jeder Franken, den sie nicht bezahlen muss, ist attraktiv für sie.»

Simon Sommer, Flugexperte vom Reiserechts-Portal Cancelled.ch

Wie kann das sein, will SRF wissen und fragt bei der Fluggesellschaft nach. Dort heisst es, dass ein internes Kommunikationsproblem vorgelegen hätte. Selbstverständlich werde Frau Hürlimann ihr Geld erhalten. Und auch alle anderen Passagiere des Fluges LX1270 vom 1.12.2023 nach Kopenhagen hätten Anspruch auf eine Entschädigung.

Laut Simon Sommer ist dies kein Einzelfall. «Die Flugbranche ist hart umkämpft», sagt der Flugexperte vom Reiserechts-Portal Cancelled.ch. «Jeder Franken, den sie nicht bezahlen muss, ist attraktiv für sie.» Entsprechend würden Airlines alles unternehmen, um nicht zahlen zu müssen. Aber: «Wenn auf dem gleichen Flug Passagiere eine Zahlung erhalten und andere nicht, ist das stossend», so Sommer.

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250 bis 600 Euro Entschädigung

Bei Annullierungen und wesentlichen Verspätungen haben Fluggäste laut Swiss-Sprecher Michael Pelzer Anspruch auf Betreuungsleistungen wie nötige Taxifahrten, Verpflegung, Telefongespräche und Hotelübernachtungen bis zum nächstmöglichen Abflug. Die Quittung können Betroffene im Nachhinein an den Swiss-Kundendienst schicken. In bestimmten Fällen können sie auch auf eine Entschädigungszahlung gemäss EU-Fluggastrechteverordnung pochen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Distanz der Flugstrecke und beträgt 250 bis 600 Euro. Dafür gilt es, einAntragsformular für Entschädigungszahlungen auszufüllen und einzureichen.

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