Flughafen ZürichObwohl er kein Ticket hatte, schaffte er es bis auf einen Sitz im Flugzeug
Ein Grieche wollte ohne Ticket von Zürich nach Athen fliegen. Erst kurz vor dem Abflug scheiterte sein Vorhaben. Zuvor durchlief er zwei Kontrollen, durch die man eigentlich nur mit einer Bordkarte kommt.
Darum gehts
Ein 33-jähriger Grieche wurde am Flughafen Zürich dabei erwischt, wie er ohne Ticket in ein Flugzeug nach Athen einstieg.
Ihm war es gelungen, die elektronische Passagierschleuse vor der Sicherheitskontrolle zu passieren.
Auch durch die Kontrolle beim Boarding schaffte er es. Erst im Flugzeug fiel der Besatzung auf, dass er kein Ticket hatte.
Obwohl er kein Flugticket hatte, schaffte es ein Grieche am Flughafen Zürich, bis auf einen Sitz in einem Flugzeug zu kommen. Er umging zwei Kontrollen und erst kurz vor dem Abflug erkannte ihn die Crew als blinden Passagier.
Durch die erste Kontrolle – die elektronische Passagierschleuse vor der Sicherheitskontrolle – ging er gleichzeitig mit einer unbeteiligten Reisenden, wie der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland berichtet. So sei er in den Bereich gelangt, in den man eigentlich nur mit einer Bordkarte hinein darf.
Im Flugzeug setzte er sich auf einen freien Sitzplatz
Bei der Sicherheitskontrolle muss man seinen Bordpass nicht vorweisen und der 33-Jährige konnte danach zum Abfluggate gehen. Bevor die Passagiere ins Flugzeug gehen können, werden ihre Bordpässe erneut kontrolliert, doch auch diese Kontrolle konnte der Mann austricksen. Wie genau ihm dies gelang, ist im Strafbefehl nicht festgehalten.
Im Flugzeug nach Athen angekommen, habe er sich zunächst auf einen freien Sitzplatz gesetzt. Ob er aufflog, da jemand anderes auf dem Sitz sitzen sollte, oder ob er der Crew beim sogenannten Head-Count auffiel, ist nicht bekannt. Die Maschine konnte erst zwei Stunden später starten, da alle Passagiere aus Sicherheitsgründen ihr Handgepäck identifizieren mussten und das Flugzeug nach Gegenständen durchsucht wurde.
Wegen Hausfriedensbruchs und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, wurde ihm eine Strafe von 2700 Franken aufgebrummt. Diese muss er jedoch nur zahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt. Auf jeden Fall muss er eine Busse von 700 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen.
Kein Fall bekannt, in dem jemand ohne Ticket fliegen konnte
Um zu verhindern, dass jemand ohne Ticket fliegen könne, gebe es mehrere Sicherheitsmassnahmen, damit konnte bis jetzt immer verhindert werden, dass jemand ohne ein gültiges Ticket aus Zürich abfliegen konnte, so Bettina Kunz, Mediensprecherin der Flughafen Zürich AG, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». «Eine dieser Massnahmen – wie im vorliegenden Fall auch – greift, um unbefugte Personen ausfindig zu machen.» Sie betont: «Uns ist bis heute kein Fall bekannt, bei dem jemand ohne gültiges Ticket aus Zürich abgeflogen ist.»
Oft reisen blinde Passagiere im Gepäck oder Fahrwerk, was sehr gefährlich ist und meist tödlich endet.
20min/nohKeine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.