SRF: Ombudsstelle rügt «Tagesschau», weil sie Frau diskreditierte

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«Impfkritikerin» genanntOmbudsstelle rügt «Tagesschau», weil sie Impfgeschädigte diskreditierte

Die «Tagesschau» und SRF News berichteten über eine Strafanzeige, die gegen Swissmedic und impfende Ärzte eingereicht wurde. Nun gibt die Ombudsstelle den Anzeigeerstattern teilweise recht. 

Eine Frau trug mutmasslich Impfschäden von der Corona-Impfung davon.
In einem «Tagesschau»-Beitrag wurde sie als «Impfkritikerin» betitelt.
Daraufhin haben fünf Personen Beschwerde bei der Ombudsstelle eingereicht. Diese gibt der Beschwerde teilweise recht.
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Eine Frau trug mutmasslich Impfschäden von der Corona-Impfung davon.

REUTERS

Darum gehts

  • Eine Frau wurde in einem «Tagesschau»-Beitrag zu Unrecht als «Impfkritikerin» betitelt.

  • Daraufhin reichten fünf Personen Beschwerde bei der Ombudsstelle ein. 

  • Diese gibt der Beschwerde teilweise recht.

Fünf Personen beanstanden, dass die «Tagesschau» und SRF News eine Person fälschlicherweise als «Impfkritiker» und «Covid-Massnahmengegner» bezeichnet und somit diskreditiert hat. Nun gibt ihnen die SRG-Ombudsstelle teilweise recht. Dies berichtet die SRG Deutschschweiz am Dienstagabend.

In einem «Tagesschau»-Beitrag und jenem von SRF News Online über die Strafanzeige gegen Swissmedic wurde eine mutmasslich durch die Corona-Impfung geschädigte Frau interviewt. Die fünf Personen, die den Beitrag beanstanden, kritisieren vor allem, dass die Frau in einem Einblender als «Impfkritikerin» bezeichnet wurde – obwohl sie mehrfach geimpft ist. 

«Tagesschau»-Redaktion räumt Fehler ein

SRG schreibt auf ihrer Website: «Die ‹Tagesschau›-Redaktion räumt ein, dass die Bezeichnung ‹Impfkritikerin› für die mutmasslich durch die Covid-Impfung geschädigte Frau irreführend gewesen sei. ‹Impfkritikerin› bedeute, dass eine Person eine kritische Haltung der Impfung gegenüber hat. Das treffe auf die interviewte Frau heute zu. Allerdings habe man nicht bedacht, dass der Ausdruck besonders im Zusammenhang mit der Pandemie eine spezifischere Bedeutung erhalten habe: nämlich als Bezeichnung von Personen, welche die Impfung von vornherein ablehnten.» Man habe sich bei der Frau entschuldigt und die Beiträge mit einem Hinweis ergänzt. 

Die Ombudsleute anerkennen die Entschuldigung und die Korrekturen. Für ihre Beurteilung sind jedoch die ursprünglichen Beiträge zum Zeitpunkt der Ausstrahlung massgebend. Wenn eine mehrmals Geimpfte mit dem Einblender «Impfkritikerin» bezeichnet werde, sei das meinungsverfälschend. Die Ombudsleute sehen in diesem Punkt einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Anwalt vertritt Interessen der Klientinnen

Nicht einig sind sich die Ombudsleute und die «Tagesschau»-Redaktion darüber, ob die Aussage im Beitrag, der Anwalt der Klägerinnen sei «ein erklärter Impf- und Corona-Massnahmen-Gegner» zulässig sei. Für die Redaktion ist es im Kontext des Beitrags und aus Gründen der Transparenz eine wichtige Information, auf das Engagement des Anwalts im Zusammenhang mit der Impfung und den Corona-Massnahmen hinzuweisen. Denn er habe sich während der Pandemie in den Medien immer wieder als Anwalt von Menschen geäussert, welche rechtlich gegen die Corona-Massnahmen vorgehen wollten. 

Für die Ombudsleute hingegen ist es für einen Anwalt bei der Mandatsausübung irrelevant, wie er sich zu Impfungen stellt. Ein Anwalt vertrete die Interessen der Klientinnen und Klienten, ungeachtet seiner persönlichen Haltung. Diese habe denn auch in einem Beitrag nichts zu suchen. Deshalb habe der Beitrag auch in diesem Punkt das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

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(newsdesk)

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