Mehr Kosten-TransparenzOnlineshops sollen alle Gebühren deklarieren
Bei vielen Onlinebestellungen fallen bei der Lieferung unerwartete Zusatzgebühren an. Das Seco will ausländische Onlinehändler jetzt in die Pflicht nehmen.
Wer in Onlineshops einkauft, muss in vielen Fällen dem Lieferanten noch Zollgebühren nachzahlen. Manche Händler weisen die Käufer überhaupt nicht auf solche Drittkosten hin. Noch seltener ist der zu erwartende Betrag konkret beziffert.
Besonders überraschend kommt die zusätzliche Rechnung, wenn Konsumenten die Bestellung auf einem vermeintlich schweizerischen Portal getätigt haben. Wer auf einem Webshop mit .ch-Domain einkauft, rechnet schliesslich nicht unbedingt damit, dass der Händler aus dem Ausland liefert.
Solch unerwartete Rechnungen will das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Schweizer Konsumenten nun ersparen. Darum müssen sich ausländische Händler seit Juli an Schweizer Gesetze zur Preisbekanntgabe und gegen den unlauteren Wettbewerb halten. Das gilt zumindest, solange sie mit ihrem Shop auch spezifisch Schweizer Konsumenten ansprechen.
Seco wills schwarz auf weiss
Die Firmen müssen Zollgebühren und Mehrwertsteuer neu deklarieren, sofern der Kunde sie tragen muss. Dabei reicht nicht nur ein Hinweis: Das Seco verlangt, dass Händler diese Kosten bereits vor dem Verkauf konkret beziffern oder zumindest erklären, wie sie berechnet werden.

So stellt sich das Seco die Bezifferung der Zusatzkosten vor. (Bild: Screenshot/Seco)
Es ist laut den neuen Regeln auch verboten, Konsumenten vorzugaukeln, es handle sich beim Shop-Betreiber um ein Schweizer Unternehmen. Firmen ohne Niederlassung in der Schweiz müssen ihren Sitz und den Versandort klar nennen, vor allem, wenn sie einen Webshop mit .ch-Domain betreiben.
Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften könnte aber schwierig werden. International tätigen Firmen sei es gar nicht möglich, sämtliche Gesetze aller Länder einzuhalten, sagt Vito Roberto, Professor an der Hochschule St. Gallen (HSG) und Rechtsanwalt, zu 20 Minuten. Die EU, die USA und Grossbritannien hätten alle verschiedene Vorschriften für Onlinehändler. Dass die Schweiz jetzt auch noch mitreden wolle, mache die Situation für Firmen noch schwieriger.
Kein Hinweis auf Zusatzkosten
Ein von den Seco-Richtlinien betroffener Händler ist Aliexpress aus China, wie das Seco auf Anfrage bestätigt. Er leitet die URL Aliexpress.ch auf seinen Onlineshop weiter.
Informationen über Drittkosten wie Zollgebühren oder Mehrwertsteuer fehlen beim Shoppen auf Aliexpress aber. So erscheinen auch bei Artikeln, bei denen Gebühren anfallen dürften, nur der Kaufpreis und die Versandkosten. Der Hinweis auf Drittkosten liegt in den Service-Vereinbarungen des Anbieters versteckt: Der Kunde trage allfällige Zusatzkosten selber. Unter dem «Kaufen»-Knopf steht, dass der Käufer mit der Bestätigung auch diese Vereinbarungen akzeptiert.
Bis zu 20'000 Franken Busse
Bei Verstössen gegen die Verordnung des Seco drohen Bussen von bis zu 20'000 Franken. Der Bund könne solche Forderungen aber nicht durchsetzen, schreibt ein Sprecher vom Seco auf Anfrage. Für den Vollzug seien die Kantone zuständig.
Konkret heisst das: Der zuständige Kanton musste sich bei Alibaba, dem Unternehmen hinter Aliexpress, melden, und die Busse verlangen. Würde sich Alibaba weigern, zu zahlen, käme es laut Seco letztlich zu einem Gerichtsverfahren.
Keine Bedrohung für Online-Riesen
Ein Online-Gigant wie Alibaba muss aber vor der Schweiz keine Angst haben, wie HSG-Professor Roberto zu 20 Minuten sagt. Der Experte für Handelsrecht ist überzeugt, dass grosse Firmen mit ebenso grossen Rechtsabteilungen es sich leisten können, solche Verfahren über Jahre hinzuziehen, ohne jemals eine Busse bezahlen oder den Webshop ändern zu müssen.
Die neue Regelung trifft laut Roberto eher kleinere Unternehmen, die sich weniger gut wehren können. Für sie wäre auch die Höhe der Busse schmerzhafter – ein Grosskonzern wie Alibaba dürfte selbst den Maximalbetrag von 20'000 Franken locker verkraften.
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