Stadt ZürichParlament nennt Wolff neu Sicherheitsvorsteher
Das Stadtzürcher Polizeidepartement soll künftig Sicherheitsdepartement heissen. Dies hat der Gemeinderat am Mittwochabend beschlossen.

Sicherheits- oder doch wie bisher Polizeidepartement? Darüber entscheidet der Zürcher Gemeinderat am Mittwoch im Rathaus.
Stadtrat Richard Wolff (AL) wird somit – gegen den Willen seiner Partei – zum Sicherheitsvorsteher. Die Umbenennung von Polizei- in Sicherheitsdepartement ist ein altes Anliegen. Bereits Esther Maurer (SP), Polizeivorsteherin von 1998 bis 2010, hatte solche Pläne. Ihr Nachfolger Daniel Leupi (Grüne) verfolgte sie vor seinem Wechsel ins Finanzdepartement weiter. Die Früchte erntet nun Richard Wolff, der sich im Rat nicht äusserte.
Leupi bezeichnete das Geschäft in der Debatte am Mittwoch als wohl «nicht das knusprigste». Es sei Zeit, diese uralte Pendenz endlich abzubauen, auch wenn sich der Kantonsrat gerade mit der Revision des Gemeindegesetzes befasse.
Zum Polizeidepartement gehört nicht nur Polizei
Die Ratsmehrheit (SP, Grüne, GLP, CVP) stimmte der Umbenennung zu und folgte der Argumentation des Stadtrates: Da zum Polizeidepartement nicht nur die Polizei gehöre, sondern auch weitere Dienstabteilungen, die zur Sicherheit der Bevölkerung beitrügen, sollen sich diese auch in der Departementsbezeichnung wiederfinden. Dies erhöhe die Identifikation.
Zudem bilde die Bezeichnung Sicherheitsdepartement die Aufgaben des Departementes adäquater ab. Dies vereinfache nicht zuletzt die Kommunikation nach innen und aussen. Das Sicherheitsdepartement umfasst Sicherheits-, Kriminal- und Verkehrspolizei, Gewerbe- und Wirtschaftspolizei, Schiessplatzkontrolle, Feuerpolizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Militärisches Kontrollwesen, Rettungsdienst, Wirtschaftliche Landesversorgung und das Verkehrsmanagement Strasse.
«Keine Dringlichkeit»
Die Namensänderung ist der publikumswirksamste Punkt in einer Weisung, die sich auch mit Anpassungen der Aufgabenzuordnung der Departemente befasst. Da die Gemeindeordnung angepasst werden muss, ist eine Volksabstimmung nötig.
Die Gegner der Umbenennung (SVP, FDP, AL) bemängelten unter anderem den Zeitpunkt. Es bestehe keine Dringlichkeit, die Weisung jetzt zu behandeln. Man solle warten, bis das neue Gemeindegesetz stehe. Es ergebe keinen Sinn, jetzt Änderungen durchzuboxen und das Volk über diese abstimmen zu lassen. Und kurz darauf müsse man dann nochmals an die Urne. Ein Rückweisungsantrag scheiterte jedoch. Nach Ansicht der Befürworter braucht es nämlich jetzt endlich eine Bereinigung und eine Anpassung an die realen Gegebenheiten. Danach könne man eine Totalrevision der Gemeindeordnung ins Auge fassen. Bis man dann über diese abstimme, werde es wohl 2022, prognostizierte eine SP-Sprecherin. (sda)