Amtshilfe bei DatenklauParteien zerpflücken Merz' Lösung
Finanzminister Hans-Rudolf Merz will verhindern, dass die Schweiz aufgrund gestohlener Bankkunden-Daten Amtshilfe leisten muss. Dass dies klappt, glaubt eigentlich niemand so recht.

Bundesrat Merz will keine Amtshilfe bei Datenklau leisten.
Die bürgerlichen Parteien sind sich einig, dass in Fällen von Datenklau die Amtshilfe im Doppelbesteuerungsabkommen selber oder wenigstens in einem Gesetz ausgeschlossen werden müsste. Dies ergab die am Freitag abgeschlossene Anhörung. Genau das möchte Merz aber verhindern: Seiner Meinung nach ist die Frage nicht verhandelbar und darf darum auch nicht in die Abkommen aufgenommen werden.
Rasche Lösung
Stattdessen legte der Bundesrat eine Verordnung vor, die später in ein Gesetz umgewandelt werden soll. Sie schliesst Amtshilfe aus, wenn die Anfrage den Ordre public oder den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Damit hofft der Finanzminister, etwas in der Hand zu haben, wenn im Ausland wieder einmal CDs mit tausenden von Bankkunden-Daten auftauchen sollten.
Zufrieden ist mit dieser Lösung niemand: Der Bundesrat müsse gegenüber den Vertragsstaaten eine «unmissverständliche Erklärung abgeben», dass aufgrund illegal beschaffter Informationen keine Amtshilfe geleistet werde, schreibt etwa die CVP. Auch die SVP und die kantonalen Finanzdirektoren sind der Auffassung, dass der Vorbehalt in den Abkommen selber festgeschrieben werden müsste.
Für die SVP hat die Vorlage viel zu grosse Tragweite, als dass sie in einer Verordnung geregelt werden könnte. FDP, CVP und auch die Schweizerische Bankiervereinigung betonen, dass insbesondere die weitreichenden Zwangsmassnahmen - Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und polizeiliche Vorführungen ohne richterliche Anordnungen - zwingend in einem formellen Gesetz geregelt werden müssen.
Ein weiterer Stein des Anstosses ist die Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Steuerbehörden, vor allem für die Kantone. Die SVP läuft Sturm gegen die Kriminalisierung von Steuerzahlern, zumal ihrer Meinung nach gar kein Handlungsbedarf besteht. Und die Bankiers wollen zudem die Rückwirkung und den automatischen Informationsaustausch explizit ausgeschlossen wissen.
Tiefe Hürde
Kurz: Das Anliegen wird zwar allenthalben anerkannt, die vorgeschlagene Lösung aber mehrheitlich als untauglich beurteilt. In eine andere Richtung marschiert nur die SP, obwohl auch sie mit der Vorlage nicht zufrieden ist.
Ihrer Meinung nach setzt die Verordnung die Hürde für die Amtshilfe viel zu hoch an. Sie verlangt darum, dass Amtshilfe in Steuersachen viel stärker erleichtert werden müsse. Kein Problem hat die SP damit, schwere Grundrechtseingriffe vorerst ohne gesetzliche Grundlage zuzulassen.
Wie die anderen Parteien befürwortet aber auch sie eine rasche Regelung auf Gesetzesstufe. Dieser Erlass soll auch jenen Staaten Amtshilfe gewähren, die kein Abkommen mit der Schweiz getroffen haben. Zudem soll er den Schweizer Steuerbehörden die gleichen Ermittlungsmöglichkeiten geben wie den ausländischen.
(sda)