Partyfotograf soll zehn Jahre ins Gefängnis

Aktualisiert

Missbrauch?Partyfotograf soll zehn Jahre ins Gefängnis

Der St. Galler M.G.* versprach minderjährigen Mädchen eine Modelkarriere – danach soll er sie bei Shootings vergewaltigt haben. Nun kommt er vor Gericht.

von
tob

Mehrfache Vergewaltigung und knapp 50 Fälle von versuchten oder vollzogenen sexuellen Handlungen mit Kindern werden dem heute 29-jährigen Ex-Fotografen eines Schweizer Partyportals vorgeworfen.

Das Vorgehen war in fast allen Fällen identisch: Auf Fototouren durch das Nachtleben oder in Chat­rooms suchte er nach ganz jungen Mädchen. Er machte den 11- bis 16-Jährigen Komplimente und versprach ihnen eine Karriere in der Modebranche. Um seriös zu wirken, schloss er mit ihnen eine Art Modelvertrag ab. Anschlies­send traf er sich mit ihnen in seiner Wohnung für Shootings. Dabei sei es zu den Übergriffen gekommen. Sein jüngstes Opfer war die knapp 12-jährige A.*, die er laut Anklage 2001 vergewaltigt haben soll.

Doch G. soll sich nicht nur an den Mädchen vergangen haben, er soll sie auch genötigt haben, immer freizügiger zu posieren. Die Bilder stellte er dann auf Webseiten, die zu einem internationalen Pädophilen-Netzwerk gehörten. Laut Aussagen der Opfer erzwang er mit der Drohung, die Bilder den Eltern zu schicken, immer weitere Treffen mit den Opfern, wobei es fast jedes Mal zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Dank intensiver Recherchen von 20 Minuten wurde G. 2007 verhaftet. Aufgrund der Berichterstattung meldeten sich etliche weitere Opfer bei der Staatsanwaltschaft. Am 22. April wird dem Fotografen nun vor dem St. Galler Kreisgericht der Prozess gemacht. Er soll für zehn Jahre hinter Gitter. Der Angeklagte ist nur teilweise geständig.

* Name der Redaktion bekannt

Der Fall wurde verschlampt

Bereits 2002 wurden die Behörden das erste Mal auf den Partyfotografen aufmerksam, der es auf Kinder abgesehen hatte. Doch erst acht Jahre später steht er nun vor ­Gericht. «Der Fall wurde von der zuständigen Untersuchungsrichterin nicht richtig bearbeitet», sagt dazu der Erste Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Nach einer ersten Verhaftung im Jahr 2007 kam G. wieder auf freien Fuss – die Staatsanwaltschaft hatte es verschlampt, einen Antrag auf Haftverlängerung einzureichen. So konnte es im letzten Jahr zu einem weiteren Vorfall kommen: G. soll eine Minder­jährige verbal belästigt haben. Er wurde verhaftet und sitzt seither im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft hat laut Hansjakob ihre Lehren aus den Fehlern gezogen: Die Mitarbeiterin ist nicht mehr im Dienst.

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