K.-o.-Tropfen im Umlauf?«Passt auf euer Glas auf»
Im Trischli in St. Gallen soll es in letzter Zeit vermehrt zur Verabreichung von K.-o.-Tropfen gekommen sein. Die Polizei rät in solchen Fällen zur Anzeige.
Darum gehts
- Auf Jodel wird in den letzten Tagen regelmässig über verabreichte K.-o.-Tropfen im St. Galler Club Trischli berichtet.
- Der Polilzei sind Fälle von Anfang August bekannt.
- Bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen solle man sofort zur Polizei gehen.
Auf der App Jodel wird seit einigen Tagen über Fälle von K.-o.-Tropfen berichtet. Laut Gerüchten soll mehreren Personen Substanzen in die Getränke gemischt worden sein, die deren Bewusstsein beeinflussten. Von zwei betroffenen Frauen und einem Mann ist die Rede. Eine Person soll sogar auf der Intensivstation gewesen sein deswegen. Deshalb wird nun gewarnt, man solle im Ausgang auf sein Glas aufpassen. Sogar von einem mutmasslichen Täter wird berichtet, inklusive Veröffentlichung von zwei leicht anonymisierten Bildern des Mannes.
Bei der Polizei sind in den letzten Tagen keine Anzeigen bezüglich K.-o.-Tropfen im Trischli eingegangen. Die letzten Fälle mit K.-o.-Tropfen im Club seien Anfang August angezeigt worden. Es handelt sich um zwei Fälle von jungen Männern. «Die Abklärungen in diesen zwei Tatbeständen laufen noch», sagt Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Es werde auch abgeklärt, ob es Videoaufnahmen zu den Vorfällen gibt.
Bei Verdacht umgehend zur Polizei gehen
Wer vermutet, dass ihm K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, soll so rasch als möglich zur Polizei gehen. «Die Substanzen lassen sich in der Regel nur innerhalb von etwa sechs bis zwölf Stunden im Körper der Betroffenen nachweisen», sagt Krüsi. Man rate im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen immer zu einer Anzeige, auch wenn diese später erfolgt. In der Folge könnten bei den Clubs auch Videoaufnahmen eingefordert werden. Nur auf Social Media über Vorfälle zu klagen, sei nicht zielführend.
Wie die Verabreichung von K.-o.-Tropfen rechtlich behandelt wird, hängt unter anderem von der Dosierung der Tropfen ab. Wenn bei hoher Konzentration mit Folgeschäden gerechnet werden müsse, komme etwa versuchte schwere Körperverletzung oder schwere Körperverletzung infrage. «Das sind beides Offizialdelikte», sagt Krüsi. Wenn den Betroffenen zudem noch Geld oder Gegenstände weggenommen werden, dann kommen auch Raubtatbestände infrage.
Nulltoleranz gegenüber Betäubungsmittel
Das Trischli äussert sich schriftlich zur Angelegenheit. «Als Ostschweizer Traditionsclub halten wir an unserer bestehenden Nulltoleranz-Politik gegenüber Betäubungsmittel fest», so der Club. «Unser geschultes Sicherheits- und Barpersonal forciert diese zu jedem Zeitpunkt» So wolle man jedem Gast ein sorgloses Party-Erlebnis zu bieten. Man unterstütze bei Vorkommnissen sowohl Behörden, als auch Betroffene direkt.

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