Pfäffikon ZHEin Fremder steigt ins Auto – dann beginnt die Horror-Fahrt
Ein unbekannter Mann stieg in Pfäffikon zu einem Mann ins Auto und zwang ihn mit vorgehaltener Waffe loszufahren. Dem Opfer gelang die Flucht, der Entführer wurde verhaftet.
Darum gehts
In Pfäffikon stieg ein Mann in das Auto eines 27-Jährigen und zwang ihn unter Waffengewalt loszufahren.
Das Opfer konnte fliehen und die Polizei alarmieren, die den Täter später festnahm.
Bei der Verhaftung des 64-jährigen Verdächtigen wurden Waffen sichergestellt.
Die Hintergründe der Tat sind noch nicht vollständig geklärt.
Es sollte eine ganz gewöhnliche Autofahrt werden, doch dann musste ein 27-jähriger Schweizer um sein Leben bangen: Wie die Kantonspolizei Zürich am Dienstag mitteilt, stieg der Mann am 13. Februar 2025 auf einem Parkplatz in Pfäffikon in sein Auto. Doch dann stieg unvermittelt ein ihm zu diesem Zeitpunkt unbekannter Mann ebenfalls ins Fahrzeug ein. Er soll den Fahrer – mutmasslich unter Waffengewalt – gezwungen haben, loszufahren.
Nach kurzer Zeit habe das Opfer aus seinem Fahrzeug zu flüchten und die Polizei alarmieren können, schreibt die Kantonspolizei Zürich. Der unbekannte Täter konnte in der Folge erfolgreich in unbekannte Richtung flüchten.
Motiv noch unklar
Intensive Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität hätten nun zur Identifizierung und Lokalisierung des Tatverdächtigen geführt, teilt die Polizei mit. Der 64-jährige Schweizer wurde am Freitag, 28. Februar, durch die Kantonspolizei Zürich verhaftet. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung stellte die Polizei mehrere Waffen und diverse Munition sicher.

Die Kantonspolizei Zürich bei der Räumung des Hauses des mutmasslichen Entführers.
BRK NewsDie konkreten Hintergründe der Entführung und das genaue Motiv sind noch nicht restlos geklärt, die Ermittlungen dauern weiter an. Die Staatsanwaltschaft hat beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für den Beschuldigten beantragt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
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